Regierung will Praxis überprüfen

Trotz Verbots: Kanton Luzern bewilligte Motorsport-Events

Tractor-Pulling in Schottland. Auch im Kanton Luzern finden regelmässig solche Events statt. (Bild: Rab Lawrence/flickr)

Im Kanton Luzern finden jedes Jahr zahlreiche Motorsportveranstaltungen wie das so genannte «Tractor-Pulling» statt. Eine SP-Kantonsrätin sorgt sich um die Umwelt und will von der Regierung wissen, wie sie künftig damit umgehen möchte. Brisant: solche Events hätten eigentlich gar nicht stattfinden dürfen.

Jedes Jahr finden im Kanton Luzern rund fünf Motorsportanlässe statt, für deren Durchführung eine Ausnahmebewilligung erteilt werden muss. Eine solche braucht es, da es grundsätzlich verboten ist, Motorsport-Events abseits der Strassen durchzuführen. Dies geht aus der Antwort des Regierungsrates auf eine Anfrage von SP-Kantonsrätin Isabella Schwegler-Thürig hervor.

Die Parlamentarierin wollte von der Regierung unter anderem Wissen, weshalb Anlässe wie das «Tractor-Pulling» regelmässig bewilligt werden, obwohl dafür laut Gesetz eine Notlage oder besondere Bedürfnisse bestehen müssen. Beim «Tractor-Pulling geht es darum, den stärksten Traktor in Kombination mit dem geschicktesten Fahrer zu bestimmen, wie der Homepage des entsprechenden Verbandes zu entnehmen ist.

Trotz strenger Vorschriften: Gesetz sieht Ausnahmen vor

Der Regierungsrat verweist diesbezüglich auf den entsprechenden Artikel im kantonalen Gesetz über die Verwendung von Motorfahrzeugen ausserhalb der öffentlichen Strassen und Wege aus dem Jahr 1973 (GVM). Hier habe der Gesetzgeber die Möglichkeit zur Gewährung von Ausnahmen vorgesehen. «Es ist deshalb jeweils zwischen dem Interesse an der Durchführung der geplanten Veranstaltung einerseits und den Erholungs-, Schutz-, Sicherheits- und Umweltanliegen andererseits abzuwägen», so der Regierungsrat.

«Grundsätzlich lässt sich die Durchführung von Motorsportveranstaltungen mit den Grundsätzen einer bodenschonenden und nachhaltigen Bodenbewirtschaftung nicht vereinbaren.»

Luzerner Regierungsrat

Voraussetzung für eine Zustimmung seien neben der erforderlichen Einhaltung der definierten Ruhezeiten die positiven Stellungnahmen der Standortgemeinde, der zuständigen Polizeiregion und der Dienststellen Landwirtschaft und Wald lawa im Austausch mit dem zuständigen Landwirtschaftsbeauftragten der Gemeinde sowie der Dienststelle Umwelt und Energie (uwe) notwendig.

Tractor-Pulling hätte gar nicht stattfinden dürfen

Neben rechtlichen Fragen interessieren SP-Kantonsrätin Schwegler-Thürig auf die Umweltsaspekte. Zum Beispiel die Frage, wie die Regierung die mögliche Schädigung von Landwirtschaftsland auf der Knutwilerhöhe, zum Beispiel durch auslaufendes Motorenöl oder Diesel auf dem Wettkampfareal oder auf den Parkfeldern, beurteilt. Auf der Knutwilerhöhe findet jeweils ein Tractor-Pulling-Event statt.

«Grundsätzlich lässt sich die Durchführung von Motorsportveranstaltungen auf gewachsenem, landwirtschaftlich genutztem Boden mit den Grundsätzen einer bodenschonenden und nachhaltigen Bodenbewirtschaftung nicht vereinbaren», schreibt der Regierungsrat dazu.

Bewilligungsfähig seien ausserdem nur Anlässe mit leichten Motorsportgeräten, da bei Events mit schweren Motorsportgeräten, wie das beim Traktor-Pulling der Fall ist, Bodenverdichtungen unvermeidbar seien. Damit eine Bewilligung erteilt wird, müssten regelmässig auch Auflagen bezüglich des Umgangs mit wasser- und bodengefährdenden Stoffen erfüllt werden. Was die Umweltbelastung angeht, würden die meisten Emmissionen ausserdem nicht von den Sportgeräten selber, sondern von dem grossen Zuschaueraufkommen ausgehen.

Regierungsrat will reagieren

Wie kann es also sein, dass der Kanton den Event bewilligt hat, obwohl er eindeutig gegen die Vorgaben verstösst? Dazu der Regierungsrat: «Der Tractor-Pulling-Anlass auf der Knutwilerhöhe hat bereits mehrfach stattgefunden. Da beim Rennen jeweils die gleiche Fläche befahren wird, wurde der Anlass in den vergangenen Jahren toleriert.»

Die Beanspruchung des fruchtbaren Landwirtschaftsbodens durch das Tractor-Pulling widerspreche jedoch der Vorgabe des schonenden Umgangs mit dem Boden und sei eine mit den bundesrechtlichen Vorgaben nicht zu vereinbarende Bodenbelastung. «Die Bewilligung für den Anlass soll daher kritisch überprüft werden», so die Regierung.

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