Luzerner bleibt unter strenger Beobachtung

Trotz Kastration: Pädophiler Mann kommt nicht auf freien Fuss

Dem Mann ist es verboten, auf Spiel- und Pausenplätze zu gehen. (Bild: Symbolbild, Luisella Planeta Leoni, Pixabay)

Ein Luzerner ist 2008 wegen der Vergewaltigung von Kindern zu einer Gefängnisstrafe von neun Jahren verurteilt worden. Zeitgleich wurde eine Therapie angeordnet. Diese zeigt einigen Erfolg, doch freilassen will ihn das Kriminalgericht nicht.

Wenn es darum geht, dass Kindern ein Leid zugefügt wird, sind die wenigsten Menschen bereit, ein Risiko einzugehen. Umso schwieriger ist der gesellschaftliche Umgang mit Straftätern, die pädophil veranlagt sind. Kann man je sicher sein, dass sie nicht rückfällig werden?

Die betroffenen Straftäter können zusammen mit forensischen Psychiaterinnen und Vollzugsbeamten einiges tun, um das Risiko zu minimieren. Es gibt deliktorientierte Therapien, in denen sie Strategien lernen, um Risikosituationen zu entschärfen. Und es gibt die Möglichkeit der chemischen und der chirurgischen Kastration.

Diesen Weg ist ein heute 57-jähriger Luzerner gegangen, um unter Beweis zu stellen, dass er nicht wieder straffällig werden will. Der Mann wurde 2008 zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren verurteilt. Die Liste seiner Verbrechen ist lang. Unter anderem hat er sich der mehrfachen sexuellen Handlungen mit Kindern und der mehrfachen Vergewaltigung schuldig gemacht.

Kastration: Ein Beweis für die Entschlossenheit nicht rückfällig zu werden?

Der Vollzug der Gefängnisstrafe wurde zugunsten einer Therapie in einer geschlossenen Anstalt aufgeschoben. Eine solche Massnahmen dauert maximal fünf Jahre, nur in Ausnahmefällen soll sie verlängert werden. Der Luzerner ist ein solcher.

Das Kriminalgericht hat bereits 2014 entschieden, den Mann nicht wieder auf freien Fuss zu lassen. Vor einigen Monaten nun stand erneut eine Freilassung zur Diskussion. Der Luzerner habe trotz der ungünstigen Ausgangslage einige Fortschritte erzielt, argumentierte die Verteidigung.

Der Luzerner hat – aus seiner Sicht – mit der chemischen und chirurgischen Kastration unter Beweis gestellt, dass er mit dem Thema sexueller Übergriffe auf Minderjährige abgeschlossen hat. Gegenüber seinem Therapeuten gab es an, dass er seither «kein Kopfkino» mehr habe und ihm ein «Stecker gezogen» worden sei.

Pädophilie – ein Handicap

Er sei seinen pädophilen Neigungen nicht mehr ausgeliefert, was er als grosse Erleichterung empfinde. Endlich habe er keine sexuellen Phantasien mehr. Der Therapeut attestiert dem Mann zudem, dass er nun offen über seine Delikte und Risikosituationen spreche.

Die Pädophilie sei ein Handicap, mit dem er gelernt habe umzugehen. Ein Kind werde für ihn immer etwas Schönes sein. Doch die erlernten Strategien zur Vermeidung eines Rückfalls seien ihm in Fleisch und Blut gegangen.

Die Verteidigung beantragte deshalb, den Mann aus dem stationären Vollzug zu entlassen und ambulant weiter zu behandeln. Zudem sollte eine Bewährungshilfe angeordnet werden – dies bei einer Probezeit von fünf Jahren.

Spielt er dem Therapeuten etwas vor?

Dem Kriminalgericht reichen diese Massnahmen jedoch nicht aus. Gemäss einem psychiatrischen Gutachten ist die Rückfallgefahr weiterhin moderat bis moderat-deutlich. Es fehle an seriösen Studien zu der Frage, ob eine Kastration effektiv das Risiko senke.

Bei dieser Operation wird die Hormondrüse entfernt, die 95 Prozent des Testosterons im Mann produziert. Das Lustgefühl nimmt ab, eine Erektion ist kaum noch möglich. Trotzdem ist sexueller Missbrauch nicht ausgeschlossen – mit anderen Körperteilen oder durch eine künstliche Zuführung von Testosteron.

Der Therapeut hatte zudem gewisse Zweifel geäussert, ob der Mann effektiv Empathie fühle oder lediglich so tue als so. Die konkordatliche Fachkommission attestierte ihm zwar Fortschritte was die Offenheit angeht.

Der Luzerner sei jedoch sehr erfahren, was die Therapie und Behandlung angehe – weshalb er auch manipulative Aussagen machen und Dinge verschweigen könnte. Negativ ins Gewicht fällt zudem ein Vorfall im Zusammenhang mit einem Übernachtungsurlaub.

Kurzbesuch auf dem Schulhausplatz

Dem Luzerner ist es nämlich verboten, sich an Spielplätzen, Kindergärten, Schulhäusern und Schwimmbädern aufzuhalten. Das GPS-Signal seiner Fussfessel wies aber darauf hin, dass er sich an jenem Abend eine Minute und 34 Sekunden auf einem Schulhausplatz aufgehalten haben könnte.

Er selber bestreitet dies. Er habe sich lediglich in der Strasse geirrt, machte der Mann vor dem Kriminalgericht geltend. Die Genauigkeit des Signals liegt jedoch bei zwei bis zehn Metern. Und da sich der Luzerner in dem Gebiet gut auskannte, glaubt das Gericht nicht an einen Zufall.

Das Kriminalgericht entschied deshalb, die Massnahme um drei weitere Jahre zu verlängern. Die Zeit soll genutzt werden, um die Voraussetzungen für eine bedingte Entlassung aus dem Vollzug weiter zu verbessern.

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