Abstandsregeln werden weiterhin kontrolliert

Trotz Bussenverzichts: Zuger und Luzerner Polizeien bleiben bei ihrer Taktik

Wenn sich viele Menschen auf engem Raum aufhalten, wird die Polizei in den Kantonen Luzern und Zug weiterhin Kontrollen durchführen. (Bild: bic)

Die Polizei darf keine Bussen mehr ausstellen, wenn sich Gruppen unter 30 Personen nicht an die Abstandsregeln halten. Am Vorgehen ändern die Behörden in Zug und Luzern aber grundsätzlich nichts.

Der Bundesrat hat entschieden: Wenn in Gruppen von mehr als fünf Personen die Abstandsregeln nicht eingehalten werden, kann nicht mehr gebüsst werden. Bussen sind nur noch bei Gruppen von mehr als 30 Leuten möglich.

Damit ändert sich auch die Ausgangslage für die Polizeikorps, welche die Abstandsregeln nach Möglichkeit nach wie vor durchsetzen müssen. Sie müssen nun mehr auf die Kooperation der Bevölkerung zählen. Wird die Arbeit der Polizisten nun schwieriger?

«Viele erkennen keine Ansteckungsgefahr mehr»

Bei der Luzerner Polizei geht man davon aus, dass man die Leute in der Öffentlichkeit nach wie vor erreichen und die Abstandsregeln weitgehend durchsetzen kann, sagt Mediensprecher Urs Wigger auf Anfrage. «Wir konnten zu Beginn der Pandemie ja auch keine entsprechenden Bussen aussprechen – und trotzdem haben die meisten Personen unseren Anweisungen Folge geleistet.»

«Auf die speziellen Corona-Patrouillen werden wir ab dem Wochenende verzichten.»

Urs Wigger, Mediensprecher Luzerner Polizei

Wigger räumt jedoch ein, dass die Gefährdungssituation damals noch grösser war und dass in der Öffentlichkeit weitgehend Konsens darüber herrschte.

«Letztlich liegt es aber nach wie vor in der Eigenverantwortung der Bürgerinnen. Wer will schon an Covid-19 erkranken?», fragt Wigger rhetorisch. Für die grosse Mehrheit der Menschen im Kanton Luzern werde sich auch nach dem jüngsten Bundesratsentscheid folglich nicht viel ändern.

Weniger Patrouillen ab dem Wochenende

Trotz der Lockerung des Bussenregimes stehen der Polizei weiterhin wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung, sollten einzelne wild zusammengewürfelte Gruppen ihren Aufforderungen nicht nachkommen. Man könne beispielsweise eine Wegweisung verfügen und die Versammlung auf diese Art auflösen, hält Wigger fest.

«Auf die speziellen Corona-Patrouillen werden wir ab dem Wochenende aber verzichten. Das bedeutet auch, dass wir vorübergehend geschlossene Polizeiposten wieder öffnen, da wir im öffentlichen Raum dieses zusätzlich eingesetzte Personal nicht mehr benötigen.» 

Zuger Polizei zeigt weiterhin Präsenz

Dass die Arbeit wohl nicht leichter wird, vermutet man auch bei der Zuger Polizei. «Die Bedrohung durch das Coronavirus ist in der Bevölkerung nicht mehr so präsent, was wir bei unserer täglichen Arbeit spüren», sagt Mediensprecher Frank Kleiner. Man werde die Vorschriften des Bundesrates deshalb weiterhin «mit Augenmass und nach dem Prinzip der Verhältnismässigkeit» durchsetzen.

«Das Ziel ist nicht das Ausstellen von Bussen oder das Eröffnen von Verzeigungen.»

Frank Kleiner, Mediensprecher Zuger Polizei

«Wir sind, wie schon vor der Coronazeit, auch in den kommenden Tagen im öffentlichen Raum mit uniformierten sowie zivilen Einsatzkräften präsent und führen, wo nötig, auch entsprechende Kontrollen durch», so Kleiner. Auch Gespräche mit der Bevölkerung bleiben Teil der Strategie.

Und weiter: «Die Überprüfungen erfolgen stets im Rahmen der Verhältnismässigkeit. Oftmals geht es lediglich darum, die Personen auf die Empfehlungen des BAG aufmerksam zu machen. Das Ziel ist nicht das Ausstellen von Bussen oder das Eröffnen von Verzeigungen, sondern die Anordnung zum Schutz der Bevölkerung durchzusetzen», so Kleiner. Wie sein Luzerner Kollege appelliert auch er an die Selbstverantwortung jedes Einzelnen.

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