Luzerner SP und Mieterverband stösst das sauer auf

Transparenz bei Mietpreisen: Regierungsrat lehnt Initiative ab

Schlichtungsbehörde Miete und Pacht, Mietstreit, Symbolbild, Gericht

(Bild: zvg)

Vermieter sollen bei einem Wechsel offenlegen müssen, wie viel Mietzins der Vorgänger bezahlt hat. Dies verlangt der Mieterinnen- und Mieterverband mit der Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!». Der Luzerner Regierungsrat empfiehlt dem Kantonsrat die Ablehnung der Initiative, SP und Mieterverband kritisieren diese Haltung.

Der Regierungsrat empfiehlt die Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Dies gibt der Kanton Luzern in einer Medienmitteilung bekannt.

Der Regierungsrat begründet seinen Haltung damit, dass die sogenannte Formularpflicht im schweizerischen Obligationenrecht im Fall von Wohnungsmangel vorgesehen ist. Der Kanton Luzern hat diese Kann-Vorschrift ins kantonale Recht übernommen. Im Fall von Wohnungsmangel könnte die Formularpflicht für das ganze Kantonsgebiet oder Teile davon vorgeschrieben werden. Von diesem Obligatorium wurde bisher noch nie Gebrauch gemacht.

Mehr leerstehende Wohnungen

Weiter verweist der Regierungsrat auf die Zunahme an leerstehenden Mietwohnungen im Kanton Luzern sowie auf die tendenziell sinkenden Mietzinse. Zudem hält er fest, dass der verlangte Automatismus zu einem unnötigen bürokratischen Mehraufwand führen würde.

«Wer nichts zu verbergen hat, kann auch die Vormiete offenlegen.»

Yvonne Zemp, SP-Kantonsrätin

Ab einem bestimmten Leerwohnungsbestand sollen Vermieter bei Neumieten den Mietzins der Vormieter offenlegen müssen. Diese sogenannte Formularpflicht verlangt der Mieterinnen- und Mieterverband Luzern mit der Volksinitiative «Fair von Anfang an, dank transparenter Vormiete!» (zentralplus berichtete).

Wie gross ist der Aufwand?

Die Argumente der Regierung stossen bei den Initianten und in linken Kreisen auf wenig Verständnis. Gerade in den wachsenden urbanen Gebieten des Kantons falle es trotz Bauboom immer noch schwer, eine bezahlbare Wohnung zu finden, sagt SP-Kantonsrätin Yvonne Zemp aus Sursee. Eine transparente Vormiete sei ein einfaches Mittel, um ungerechtfertigte Mietzinserhöhungen zu verhindern. «Wer nichts zu verbergen hat, kann auch die Vormiete offenlegen», so Zemp.

Der Mieterverband argumentiert zudem, dass der Leerwohnungsstand je nach Gemeinde sehr unterschiedlich sei, insbesondere in urbanen Gebieten dürfte der Druck auch in Zukunft sehr gross bleiben. Und die momentane Entspannung sei nach Jahren viel zu hoher Mietzinsen bloss ein erster Hoffnungsschimmer – ohne Garantie, dass diese anhalte.

Auch dass «die geringe Wirkung den administrativen Mehraufwand nicht rechtfertige» ist laut dem Mieterverband schwer nachvollziehbar: Einerseits betreffe die Massnahme bloss neue Verträge und daure im Normalfall keine drei Minuten.

Begehren mit Vorgeschichte

Die Einführung der Formularpflicht wurde im Kanton Luzern bereits 2013 diskutiert. Damals lehnte der Luzerner Kantonsrat eine entsprechende Motion ab – mit der Begründung, dass bereits eine Lösung bestehe und die geringe Wirkung den administrativen Mehraufwand nicht rechtfertigen würde.

Auf Bundesebene wurde 2016 über die landesweite Einführung der Formularpflicht anlässlich der Revision des Mietrechts im Obligationenrecht debattiert. Sowohl der National- als auch der Ständerat traten aber nicht auf die Revision des Mietrechts ein. Die Räte kritisierten unter anderem den unverhältnismässigen Verwaltungsaufwand für die Vermieter.

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