Im Personenstandsregister

Transmenschen können Namen und Geschlecht einfacher ändern

Ab kommendem Jahr können sich Menschen, die sich nicht dem Geschlecht zugehörig fühlen, das ihnen nach der Geburt zugeteilt wurde, einfacher ihr Geschlecht und den Namen im Personenstandsregister ändern. (Bild: Adobe Stock)

Menschen mit einer Transidentität können Geschlecht und Vornamen künftig unbürokratisch ändern. Dazu müssen sie jedoch bei einem Zivilstandsamt eine Erklärung abgeben.

Ab dem 1. Januar können Menschen mit einer Transidentität ihr eingetragenes Geschlecht und ihren Vornamen im Personenstandsregister «rasch und unbürokratisch ändern». Das steht im Luzerner Newsletter der «Info für Gemeinden».

Nötig ist dafür eine Erklärung bei einem Zivilstandsamt. Eine solche kann jede Person abgeben, die sich nicht dem eingetragenen Geschlecht zugehört fühlt. Die Änderung habe keine Auswirkungen auf bestehende familienrechtliche Beziehungen – Ehe, eingetragene Partnerschaft, Verwandtschaft und Abstammung.

Weiterhin nur männliches und weibliches Geschlecht möglich

An der binären Geschlechterordnung ändert sich jedoch nichts: Weiterhin lässt sich nur das männliche oder das weibliche Geschlecht im Personenstandsregister eintragen.

Wo betroffene Personen ihre Erklärung für eine Änderung abgeben, bleibt ihnen überlassen. Die Wahl des Zivilstandsamtes ist nicht vom Wohn- oder Heimatort abhängig. Betroffene können sich überall in der Schweiz melden. Das soll grösstmögliche Diskretion gewährleisten.

Die Erklärung ist gebührenpflichtig und kostet 75 Franken. Sofern die betroffene Person noch nicht 16 Jahre alt ist, ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertretung erforderlich. Das gilt auch, wenn die Person unter umfassender Beistandschaft steht oder die Erwachsenenschutzbehörde dies angeordnet hat.

Bundesrat prüft Postulate mit weiteren Forderungen

Den Grundstein für die Vereinfachung hat das eidgenössische Parlament am 18. Dezember 2020 gelegt, als es eine entsprechende Gesetzesänderung verabschiedete. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Oktober dieses Jahres die entsprechende Änderung des Zivilgesetzbuches (ZGB) und die damit verbundenen Anpassungen der Zivilstandsverordnung sowie der Verordnung über die Zivilstandsgebühren auf den 1. Januar 2022 in Kraft gesetzt.

Ob es dereinst eine Alternative zur heutigen binären Geschlechterordnung – männlich/weiblich – geben wird, ist Bestandteil der politischen Debatte. Momentan erarbeitet der Bundesrat in Erfüllung von zwei Postulaten einen entsprechenden Bericht. Er widmet sich der allfälligen Einführung einer dritten Geschlechtskategorie oder dem gänzlichen Verzicht auf die Eintragung des Geschlechts. Denn es gibt auch Menschen, die sich weder als Frau noch als Mann fühlen, also non-binär sind.

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