Verdoppelte Kurtaxe: Für Zug Tourismus ein Quantensprung
Die Stadt Zug erhöht ab dem 1. Januar 2023 die Kurtaxe von 90 Rappen auf 2 Franken. Damit soll der Verein Zug Tourismus mehr Mittel erhalten, um die neue Tourismusstrategie umzusetzen. Dort ist man zufrieden. Jedenfalls vorläufig.
Die Beherbergungsabgabe der Stadt Zug beträgt seit dem Jahr 2007 pro Tag und Gast 90 Rappen, für Kinder, Dauergäste, Jugendherbergen und Campingplätze sind es 50 Rappen. Damit sei die Kurtaxe der Stadt Zug eine der tiefsten in der Schweiz, wie die Stadt Zug in einer Mitteilung schreibt. In vergleichbaren Städten betrage sie teilweise bis zu 7 Franken. Allerdings sind nur gerade zwei Schweizer Orte bekannt, die einen solch hohen Betrag verlangen.
Nun wird die Abgabe, welche vom Gastgeber erhoben und an Zug Tourismus abgegeben wird, ab 1. Januar 2023 auf das kantonal erlaubte Maximum von zwei Franken angehoben. Für Kinder, Dauergäste, Jugendherbergen und Campingplätze beträgt die Abgabe neu einen Franken.
Circa doppelt so viel Geld für Zug Tourismus
Ein Aufschlag der Beherbergungsabgabe von 90 Rappen auf zwei Franken, das klingt zwar zunächst eher unspektakulär. Für Zug Tourismus macht diese Anhebung jedoch einen riesigen Unterschied, wie Zug-Tourismus-Päsident Andreas Zgraggen gegenüber zentralplus erklärt: «Im Jahr 2021, in dem die Zahlen coronabedingt noch tiefer waren wie in diesem Jahr, haben wir durch die Abgaben 88'000 Franken generiert.» Fürs laufende Jahr gehe man von einer Verdoppelung aus.
«Haben wir mehr Mittel zur Verfügung, können wir mehr Menschen in die Stadt Zug bringen.»
Andreas Zgraggen, Präsident Zug Tourismus
Dieses Geld möchte Zug Tourismus insbesondere ins Marketing stecken (zentralplus berichtete). «Haben wir mehr Mittel zur Verfügung, können wir mehr Menschen in die Stadt Zug bringen. Davon haben auch die Läden, Museen und Hotels etwas. Die ganze Wertschöpfungskette wird verbessert. Und genau das wollen wir letztlich erreichen.»
Während Zug bisher fast nur den Geschäftstourismus kannte, soll neu der Freizeittourismus verstärkt gefördert werden. Der Fokus soll beim Qualitätstourismus, und nicht etwa beim Massentourismus liegen, betont Zgraggen. «Ausserdem wollen wir insbesondere Menschen aus der Schweiz und dem nahen Ausland ansprechen.»
Zug Tourismus erhofft sich mittelfristig eine noch höhere Kurtaxe
Mit der angepassten Beherbergungsabgabe von zwei Franken ist Zgraggen zwar im Moment zufrieden. «Es ist ein erster Schritt. Dennoch hoffen wir uns, dass diese Abgabe künftig weiter erhöht wird. Dies auch im Hinblick darauf, dass dieses Geld irgendwann auch an die Hotels zurückfliesst, etwa in Form einer Zug Card.» Dabei handelt es sich um ein Angebot, an dem man bereits heute arbeite.
Zug Tourismus arbeitet im Auftrag des Kantons und der Zuger Gemeinden. Die Stadt Zug geht eigenen Angaben zufolge davon aus, dass andere Gemeinden dem Beispiel der Stadt Zug zeitnah folgen werden und ihre Beherbergungsabgaben zugunsten von Zug Tourismus ebenfalls erhöhen.
Mittelfristig stelle sich die Frage, ob die kantonale Gesetzgebung angepasst werden sollte, um die heutige Obergrenze von zwei Franken aufzuheben und damit die gemeinsame Finanzierung von attraktiven touristischen Aktivitäten zu ermöglichen.
Andere Schweizer Gemeinden verlangen viel mehr
Die Kurtaxen können von den Gemeinden selber erhoben werden. Im Kanton Zug liegt die Höchstgrenze bei zwei Franken, also beim Betrag, den die Stadt neu von den Gästen verlangt. Dass das noch immer sehr wenig ist, erweist ein Blick über die Kantonsgrenzen hinaus.
Die Stadt Zürich verlangt 2.50 Franken pro Nacht und Gast, Glarus Süd 3.20 Franken. In Zernez sind es bereits 4 Franken, gleich nebenan, in Scuol, nimmt man den Touristen 5 Franken pro Tag ab. Noch höhere Beträge fordern die Wintersportorte Ollon (VD) mit 5.80 Franken und Davos mit 5.90 Franken. Am meisten zahlen Gäste jedoch in Montreux und Saas-Fee. Dort kostet eine Nacht pro Gast saftige 7 Franken.
Vorstoss zum Thema hängig
Auf die Frage, warum die Kurtaxe in Zug gesetzlich tief gehalten wird, erklärt die zuständige Zuger Regierungsrätin Silvia Thalmann-Gut: «Die Begrenzung der Beherbungsabgabe auf maximal zwei Franken war bei deren Einführung 1998 ein expliziter Wunsch der Hoteliers, der Eingang in das kantonale Gesetz fand.»
Derzeit ist eine Interpellation einiger Kantonsratsmitglieder hängig, welche auch die Höhe der Beherbergungsabgabe betrifft. Die Frage, ob es zur Debatte stehe, die Obergrenze fallen zu lassen, könne deshalb nicht beantwortet werden, so Thalmann-Gut. «Die Initiative für eine allfällige Erhöhung der Abgabe müsste jedoch von den Stakeholdern der Branche und den Gemeinden ergriffen werden, denn die Beherbergungsabgabe wird von den Gemeinden in unterschiedlicher Höhe erhoben.» Obwohl es allen Gemeinden offen stünde, hat einzig die Stadt Zug die Abgabe per 1. Januar 2023 auf zwei Franken erhöht, wie die Volkswirtschaftsdirektorin zu bedenken gibt.
Mehrere Anfragen bei den städtischen Hotels konnten bis Redaktionsschluss nicht beantwortet werden.