Airbnb-Angebote boomen in Luzern. Der Stadtrat will das Geschäft mit den Touristenwohnungen nun stärker reglementieren. Am Donnerstag präsentierte er seinen Gegenvorschlag zur Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren». Die Initianten sind alles andere als glücklich.
Es ist ein lukratives Geschäft, das Vermieten von Wohnungen an Touristen. Längst haben Angebote wie Airbnb in Luzern Fuss gefasst. Auch die politischen Parteien arbeiten sich am Thema Kurzzeitvermietung von Wohnraum regelmässig ab (zentralplus berichtete).
Nun schlägt der Luzerner Stadtrat einen Pflock ein: Am Donnerstag präsentierte er seinen Gegenvorschlag zur Initiative «Wohnraum schützen – Airbnb regulieren». Mit dieser forderte letztes Jahr eine Allianz aus SP, Juso und dem Mieterinnen- und Mieterverband den Stadtrat auf, Angebote wie Airbnb stärker zu kontrollieren.
zentralplus hat sich den Gegenvorschlag angeschaut und erklärt dir, wie der Stadtrat den Wohnraum in Luzern schützen will:
Was ist eigentlich das Problem von Angeboten wie Airbnb?
Kurzaufenthalte in Städten sind ein Volkssport geworden. Geschäftsreisende wie Touristen schätzen das unkomplizierte Mieten von Business- oder Ferienwohnungen für einige wenige Tage. Sie ergänzen klassische Beherbergungsmöglichkeiten wie Hotels und sorgen für einen attraktiven Tourismus- und Wirtschaftsstandort Luzern.
Die Kurzzeitvermietung von Wohnungen stellt allerdings zunehmend eine Konkurrenz für die reguläre Wohnnutzung dar. Das stellenweise ohnehin knappe Wohnungsangebot für Einheimische wird noch kleiner und teurer, auch Lärmprobleme in Wohngebieten nehmen zu. Dies lasse sich in Städten wie Barcelona oder Madrid bereits heute beobachten, hält der Stadtrat im Gegenvorschlag fest.
Wie viele Wohnungen werden in Luzern aktuell zur Kurzzeitmiete angeboten?
Ungefähre Zahlen zu den Zweitwohnungen in Luzern, die zur Kurzzeitmiete ausgeschrieben sind, liegen seit 2019 vor. Damals lag ihr Anteil am Gesamtwohnungsbestand bei 0,6 Prozent, heute liegt er bei 0,7. Das sind rund 330 Wohnungen, wie der Stadtrat schreibt.
Die Angebote zur Kurzzeitmiete sind unterschiedlich über das Stadtgebiet verteilt. Am meisten gibt es im Quartier Altstadt/Wey (3,1 Prozent), gefolgt von den Quartieren Neustadt/Voltastrasse (1,9), Wesemlin/Dreilinden (1,6), Bruch/Gibraltar (1,6), Udelboden (1,6) und Hirschmatt/Kleinstadt (1,1).
Der Stadtrat weist im Gegenvorschlag allerdings darauf hin, dass es eine gewisse Dunkelziffer gäbe und die effektiven Zahlen höher sein könnten.
Was schlägt der Stadtrat vor?
Im Zentrum seines Gegenvorschlags steht das «Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen zur Kurzzeitvermietung». Darin regelt der Stadtrat den Umgang mit sogenannten Zweitwohnungen. Das sind Wohnungen, die nicht dauerhaft von einer Person bewohnt sind.
Zweitwohnungen dürfen künftig ohne Bewilligung für maximal 90 Nächte pro Jahr vermietet werden. Eine beschränkte Anzahl an Zweitwohnungen pro Quartier darf länger als 90 Nächte pro Jahr vermietet werden. Dieses Kontingent unterliegt einer Bewilligungspflicht.
Wie viele Wohnungen in der Stadt Luzern länger als 90 Nächte pro Jahr vermietet werden dürfen, ist abhängig vom Quartier. In den zentralen Quartieren Altstadt/Wey, Bruch/Gibraltar, Neustadt/Voltastrasse und Hirschmatt/Kleinstadt liegt das Kontingent bei 1,5 Prozent aller Wohnungen. In allen anderen Quartieren beträgt es 1 Prozent.
Nimmt die Zahl der Angebote zur Kurzzeitmiete dadurch ab?
Möglicherweise. Heute sind 330 Wohnungen zur Kurzzeitmiete erfasst. Mit dem Vorschlag des Stadtrats stiege diese Zahl theoretisch auf 520 Wohnungen, die erlaubt wären. Mehr solche Angebote sind allerdings nur in jenen Quartieren zulässig, in denen das Kontingent noch nicht erreicht ist.
Das seien indes eher dezentrale Gebiete, die für die Kurzzeitmiete weniger attraktiv seien, meint der Stadtrat. Er geht deshalb davon aus, dass die theoretische Anzahl an zulässigen Wohnungen für die Kurzzeitmiete in Zukunft nicht ausgeschöpft wird.
In den Quartieren, in denen das Kontingent bereits heute übertroffen ist (zum Beispiel Altstadt/Wey), sind keine zusätzlichen Wohnungen zur Kurzzeitmiete erlaubt. Für die bestehenden Angebote gilt allerdings eine Besitzstandgarantie von zehn Jahren. Danach wird sich die Zahl der erlaubten Wohnungen auf 1,5 respektive 1 Prozent reduzieren.
Ein Zimmer meiner Wohnung vermiete ich regelmässig auf einer Sharing-Plattform. Darf ich das in Zukunft noch?
Ja, Erstwohnungen sind dem vom Stadtrat vorgeschlagenen Reglement nicht unterstellt. Erstwohnungen werden von Personen genutzt, die in der Stadt niedergelassen sind. Wer auf Weltreise geht und seine Wohnung untervermietet oder regelmässig ein Zimmer seiner Wohnung auf einer Sharing-Plattform anbietet, darf das auch künftig und für mehr als 90 Tage pro Jahr.
Sind die Initianten zufrieden mit dem Gegenvorschlag des Stadtrats?
Nein, sie sind alles andere als glücklich. Mit dem Vorschlag einer «Quote» ignoriere der Stadtrat die Hauptforderung der Initiative – nämlich, Wohnraum zu schützen. Das halten die Initianten in einer Mitteilung fest. Es herrsche akuter Wohnungsmangel, weshalb Schluss sein müsse mit der «Vernichtung von Wohnraum durch kommerzielle Airbnb-Anbieter».
Die Initianten forderten, dass sämtliche städtischen Wohnungen für maximal 90 Tage pro Jahr für Kurzaufenthalte vermietet werden dürfen. Auch eine Besitzstandgarantie sahen sie nicht vor. «Diese Forderungen sind dem Stadtrat zu radikal», erklärte Baudirektorin Manuela Jost am Donnerstag vor den Medien. Für Jost ist klar, dass es eine Regelung braucht. «Eine, die aber ein ausgewogenes Angebot an Ferien- und Businesswohnungen zulässt», so Jost.
Die Initiantinnen befürchten, dass sich der innerstädtische Druck mit der vorgeschlagenen Kontingentierung nun in andere Quartiere verlagert. Auch die zehnjährige Bestandesgarantie missfällt ihnen. «Der Stadtrat will den kommerziellen Anbietern ihre Monopole bewahren und ihnen jetzt auch noch den Markt in den Aussenquartieren schmackhaft machen. So geht man in Zeiten steigender Mieten nicht mit der Bevölkerung um», lässt sich David Roth, Kantonsrat und Präsident der SP Kanton Luzern, zitieren.
Wie geht es weiter?
Das Stadtparlament diskutiert den Gegenvorschlag des Stadtrats am 22. September. Je nach Ausgang der Diskussion kommt es im März 2023 zu einer Volksabstimmung über die Initiative und den Gegenvorschlag. Das Reglement soll am 1. Juli 2023 in Kraft treten.
- Bericht und Antrag 21 des Luzerner Stadtrats (Initiative «Wohnraum schützen, Airbnb regulieren», Reglement über die Kontingentierung von Zweitwohnungen zur Kurzzeitvermietung)
- Medienmitteilung der Initianten zum Gegenvorschlag des Stadtrats