Bund erklärt Knebelverträge für ungültig

Booking.com darf Hotels in Luzern keine Preise diktieren

Luzerner Hotels sollen nach Willen des Bundesrats gegen Onlineplattformen klagen können. (Bild: Emanuel Ammon/AURA)

Der Bundesrat will Preisbindungsklauseln zwischen Buchungsplattformen und Hotels verbieten. Das Gastgewerbe soll künftig auf eigenen Websites die Preise von Booking.com und Konsorten unterbieten dürfen. HotellerieSuisse geht das nicht weit genug.

Onlineplattformen wie Booking.com oder Expedia sind für die Luzerner Hotels Segen und Fluch zugleich. Einerseits bucht heute ein Grossteil der Gäste Übernachtungen über diese Plattformen. Andererseits schreiben die Betreiber den Hotels mit sogenannten Preisbindungsklauseln vor, dass sie die Plattform-Preise auf ihren eigenen Websites nicht unterbieten dürfen. Kostet eine Übernachtung also auf Booking.com 100 Franken, dürfen es auf der Hotel-Website nicht 95 Franken sein.

Diesen Vertragsklauseln will der Bundesrat nun ein Ende setzen. Eine neue Regelung im Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verbietet Preisbindungsklauseln in Verträgen zwischen Online-Buchungsplattformen und Beherbergungsbetrieben.

Hotels können klagen

Mit der neuen Regelung will der Bundesrat erreichen, dass die Beherbergungsbetriebe in ihrer Preisgestaltung frei sind, wie das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung in einer Mitteilung schreibt. Das Verbot ermögliche es den Hotels, den Direktvertrieb über die eigenen Websites zu fördern und so ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

«Weitere Verzögerungen wären Gift für die ohnehin krisengebeutelte Schweizer Beherbergung.»

Conrad Meier, Präsident vom Verband Luzern Hotels

Der neue Gesetzesartikel ist rein zivilrechtlicher Natur. Er beinhaltet also keine strafrechtliche Sanktionierung, wie der Bundesrat erläutert. Allerdings könnten sich die Hotels sowie Berufs- und Wirtschaftsverbände gegen die Plattformen mit Klagen zur Wehr setzen. Wenn die wirtschaftlichen Interessen vieler Personen betroffen sind, kann auch der Bund klagen.

Luzern Hotels macht Tempo

Conrad Meier, Präsident vom Verband Luzern Hotels, begrüsst den Entscheid des Bundesrats: «Nichtsdestotrotz wird sich HotellerieSuisse im Namen der Beherbergungsbranche für Anpassungen im Gesetz einsetzen, um alle wettbewerbswidrigen Klauseln zu verbieten, wie es die grosse Mehrheit der Teilnehmenden an der Vernehmlassung ebenfalls verlangt», schreibt Meier zentralplus auf Anfrage.

HotellerieSuisse fordert laut Meier nun ein rasches Verfahren im Parlament: «Weitere Verzögerungen wären Gift für die ohnehin krisengebeutelte Schweizer Beherbergung.»

Alle Kantone sind dafür – ausser einem

Der Bundesrat kommt mit der geplanten Änderung einer Motion des Solothurner Ständerats Pirmin Bischof nach. Dieser hatte im Herbst 2016 gefordert, Knebelverträge zur Preisgestaltung zwischen Hotels und Onlineplattformen zu verbieten.

Die Vorlage geht nun ins Bundesparlament. In der Vernehmlassung befürworteten mit Ausnahme von Zürich alle teilnehmenden Kantone die Gesetzesänderung. Was die politischen Parteien angeht, so unterstützen Die Mitte, die SP und die SVP die Vorlage. GLP und FDP lehnen sie ab.

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