Luzerner Paar stoppt Dieb mit Pfefferspray

«Toll, dass es Menschen gibt, die nicht nur wegschauen»

Eine Frau sprüht Pefferspray. (Symbolbild: Fotolia/ rock_the_stock)

Ein Paar wurde in der Nacht auf Sonntag Opfer eines Überfalls. Bei der anschliessenden Verfolgung am Luzerner Schwanenplatz eilten zwei Personen zu Hilfe und überwältigten einen Täter mit einem Pfefferspray. Nun macht sich das Opfer auf die Suche nach den Rettern. Die Polizei freut sich über Zivilcourage. Setzt jedoch auch Grenzen.

Nadia A.* wird das vergangene Wochenende nicht mehr so schnell vergessen. Gemeinsam mit ihrem Freund war sie in der Nacht auf Sonntag rund um den Luzerner Schwanenplatz im Ausgang. Plötzlich wurden die beiden von zwei Männern in ein Gespräch verwickelt. «Erst wollten sie uns Cannabis verkaufen, dann wurden sie ausfällig», erzählt Nadia. Als die vier auseinandergehen, merkt Nadias Freund, dass sein Portemonnaie fehlt. Eine Verfolgungsjagd beginnt.

«Ich kannte eine Abkürzung und konnte den Flüchtigen so den Weg abschneiden», erzählt Nadia. Mit schmerzhaften Folgen: «Ich wurde vom Täter umgestossen und prellte mir mein Steissbein», erklärte sie. Sie suchte einen Arzt auf, bis zur Genesung dauert es drei bis vier Wochen. «Mein Schrei machte ein Paar in der Nähe aufmerksam. Es gelang den beiden, einen der Täter mit einem Pfefferspray zu überwältigen.» 

«Gerne möchte ich den beiden persönlich für die gezeigte Zivilcourage danken.»

Nadia A., Diebstahlopfer

Anschliessend alarmierte Nadia die Luzerner Polizei. Gemeinsam mit ihrem Freund, dessen Portemonnaie von den Flüchtigen auf die Strasse geworfen wurde, hielten sie den mutmasslichen Dieb fest. Das Paar, welches ihr zu Hilfe eilte, verliess die Szene.

Nun hat Nadia via Facebook einen Aufruf gestartet. «Gerne möchte ich den beiden persönlich für die gezeigte Zivilcourage danken», sagt sie zu zentralplus. «Ich fand das so toll, dass es Menschen gibt, die nicht nur wegschauen.»

Der Facebookpost von Nadia A..

Der Facebookpost von Nadia A..

(Bild: Facebook)

 

Urs Wigger, Mediensprecher der Luzerner Polizei, bestätigt das Geschilderte gegenüber zentralplus. «Am Sonntag kurz nach 1.15 Uhr ist es zu einer Intervention gekommen, bei welcher eine Person wegen des Verdachts des Diebstahls und Tätlichkeiten vorläufig festgenommen wurde.» Aufgrund des laufenden Verfahrens könne er zum Vorfall keine detaillierten Angaben machen, so Wigger weiter.

Wie muss man im Ernstfall reagieren?

Polizeisprecher Urs Wigger erklärt, wie man sich am besten verhält, wenn man ein Verbrechen beobachtet: «Rufen Sie so schnell wie möglich die Polizei über die Notrufnummer 117. Bleiben Sie ruhig, greifen Sie nicht alleine ein, wenn mehrere Personen beteiligt sind. Versuchen Sie andere Passanten für Ihr Vorhaben zu gewinnen. Vermeiden Sie es, die Täterschaft zu provozieren, ihr zu drohen oder sie zu beleidigen.»

Wigger gibt aber auch zu Protokoll: «Es gibt Situationen, in denen es besser ist, nicht selber einzugreifen.» Etwa, wenn bei einem Raubüberfall die Täterschaft bewaffnet sei. «Die Täterschaft ist in diesem Moment sehr unberechenbar, zumal sie selber auch unter grossem Druck steht.» Um gefährliche Situationen zu vermeiden, sei es besser, nicht einzugreifen und die Beobachtungen (Signalement, Fluchtrichtung, Fahrzeuge usw.) der Polizei zu melden.

Zivilcourage hat auch Grenzen

Immer wieder zeigen Menschen Zivilcourage – der «Beobachter» verleiht jährlich einen Award in diesem Zusammenhang. 2016 war der Luzerner Rolf Fähndrich für sein Einschreiten während einer Messerstecherei an einem Daydance an der Reuss (zentralplus berichtete) nominiert. In diesem Jahr Nora Furer, die bei einem Hausbrand in Reussbühl mit ihrem Eingreifen Leben rettete (zentralplus berichtete).

«Zivilcourage ist sicher etwas sehr Positives und kann Menschen, welche sich in einer Notsituation befinden, weiterhelfen», erklärt Wigger. Zivilcourage werde von allen gefordert, ganz nach dem Motto: «Hinsehen statt Wegschauen». Entscheidend bleibe allerdings, dass der Couragierte nicht selbst zu Schaden kommt (siehe Box).

Eingriff muss verhältnismässig sein

Ganz unproblematisch sei das Festhalten einer Person aber nicht. «Privatpersonen haben grundsätzlich keine polizeilichen Befugnisse.» Unverhältnismässige Zwangsanwendungen seien nicht erlaubt. «Ein Einsatz beispielsweise von Pfefferspray ist heikel und kann je nach Situation zu einer Gegenanzeige der zurückgehaltenen Person führen», erläutert Wigger. Zum vorliegenden Fall gibt’s wie erwähnt keine weiteren Details.

Wigger hält aber fest, dass man Personen, die eine strafbare Handlung begangen haben, bis zum Eintreffen der Polizei zurückhalten dürfe. So stehe es in der schweizerischen Strafrechtsverordnung. Als äusserstes Mittel dürfe auch Gewalt angewendet werden. Dies gelte auch, wenn man auf jemanden stosse, nach dem öffentlich gefahndet werde.

* vollständiger Name der Redaktion bekannt

Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon