Nach der Tat rief er die Polizei

Tötungsdelikt in Emmenbrücke: 20-Jähriger stach 48 Mal auf seine Mutter ein

Die Tatwaffe – ein grosses Küchenmesser – stammte aus der Besteckschublade der Familie. (Bild: Adobe Stock)

Der Mann, der im April 2020 in Emmenbrücke seine Mutter umgebracht hat, leidet an Schizophrenie. Stimmen in seinem Kopf gaben ihm den Befehl, die Tat zu begehen. Die Staatsanwaltschaft beantragt deshalb am Dienstag vor dem Kriminalgericht, ihn nicht zu bestrafen – sondern zu therapieren.

Es passiert an einem Samstag kurz nach 13 Uhr. Der junge Mann geht in die Küche und öffnet die Besteckschubalde. Er findet ein grünes Küchenmesser. 33 Zentimeter lang ist es, die Klinge allein 19 Zentimeter. Er hält es in der Hand, als er ins Badezimmer geht. Dort ist seine Mutter. Aus dem Nichts heraus rammt er ihr das Messer in den Rücken. Immer wieder sticht er zu. Bis er das Gefühl hat, dass sie tot ist. Dann ruft er die Polizei. «Grüezi», sagt er dem Polizisten der Einsatzleitzentrale. «Ich habe da ein Problem. Ich habe meine Mutter umgebracht, gerade vor ein paar Minuten.»

48 Stich- und Schnittverletzungen stellen die Gerichtsmediziner bei ihrer Untersuchung fest. Was hat den jungen Mann zu so einer Wahnsinnstat getrieben? Einblick gibt die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Bei seiner polizeilichen Befragung gab der Mann an, eine innere Stimme habe ihm am Morgen nach dem Aufstehen gesagt, dass er seine Mutter töten müsse. Als er in der Küche und die Mutter im Badezimmer gewesen sei, habe er gewusst, dass dies der richtige Moment sei. Und deshalb stach er zu.

Der Psychiater, der den Mann untersuchte, hat einen Namen für diese Stimmen. Die Diagnose lautet: «akut exazerbierte schizophrene Psychose.» Gemäss Gutachten war der Täter zum Zeitpunkt der Tötung schuldunfähig.

«Kleine Verwahrung» für den Sohn

Bei diesem Ergebnis bleibt der Staatsanwaltschaft kaum etwas anderes übrig, als in der heutigen Verhandlung vor dem Kriminalgericht Folgendes zu beantragen: Das Gericht soll feststellen, dass der Mann eine vorsätzliche Tötung begangen hat – allerdings wegen der Schuldunfähigkeit auf eine Strafe verzichten. Stattdessen soll eine stationäre Massnahme angeordnet werden. Das bedeutet: eine Therapie hinter Gittern.

Gemäss dem Gutachter besteht eine erhöhte Rückfallgefahr. Namentlich besteht das Risiko, dass der Mann sich selbst oder nahen Angehörigen wieder etwas antun wird. Eine Therapie sei deshalb «notwendig und zweckmässig». Die beantragte Massnahme wird landläufig als «kleine Verwahrung» bezeichnet. Dies, weil sie im Bedarfsfall nach der Anordnung jeweils um fünf Jahre verlängert werden kann.

Aus der Anklageschrift geht hervor, dass der Beschuldigte über Monate regelmässig Cannabis konsumiert hat. Ob dies in einem Zusammenhang mit der Psychose steht, ist offen. Im Juli 2020 machten Recherchen von zentralplus publik, dass in Luzern Gras und Haschisch in Umlauf ist, das mit synthetischen Cannabinoiden behandelt wurde. Dieses ist gefährlich, weil eine Dosierung kaum möglich ist (zentralplus berichtete).

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2 Kommentare
  • Profilfoto von C. Marihuana
    C. Marihuana, 08.06.2021, 07:03 Uhr

    Das sollte der beweis sein dass, Marihuana tödlich sein kann. Nicht nur wenn man’s raucht. Und das dies in Emmenbrücke passiert ist auch kein Zufall, da ist leider nur für Gemeinderäte genug Geld da.

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    • Profilfoto von Melchior
      Melchior, 08.06.2021, 09:01 Uhr

      Kiffende junge Menschen, die gibt es überall – und in jedem von ihnen kann leider eine entsprechende Prädisposition schlummern. Entsprechend IST es selbstverständlich ein Zufall, dass sich diese Tragödie in Emmenbrücke abgespielt hat.

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