Um Problem mit Wildparkierern einzudämmen

300 Extra-Parkplätze für Töfffahrer in Luzern

Die Abstellplätze für Motorräder und Roller am Löwengraben sollen bald kostenpflichtig werden. (Bild: ios)

In der Luzerner Innenstadt verkehren mehr Motorräder, als Abstellplätze vorhanden sind. Das Stadtparlament hat nun die Pläne des Stadtrates abgesegnet, der deutlich mehr Töffparkplätze schaffen will. Nicht zuletzt, um das Problem mit Wildparkierern einzudämmen. Zudem wird auch ein Pilotprojekt mit gebührenpflichtigen Parkplätzen in der Altstadt umgesetzt.

Auf Töfffahrer kommt in Luzern einiges an Neuerungen zu – in erster Linie mehr Platz. Der Grosse Stadtrat hat einen Antrag zur «Motoparkierung» gutgeheissen. Dieser hat unter anderem zum Ziel, rund 300 zusätzliche Motorradparkplätze in der Stadt Luzern zu schaffen.

An solchen mangelt es in der Stadt nämlich eindeutig, deshalb werden entsprechend viele Motorräder «wild» parkiert. Da der Stadtrat Motorräder als «flächeneffiziente Verkehrsart» taxiert, soll gegen den Mangel an Parkplätzen nun Abhilfe geschaffen werden – in erster Linie dadurch, dass 30 bis 40 Autoparkplätze in solche für Motorräder umgewandelt werden (zentralplus berichtete). Auf einem Autoparkplatz sind fünf Motorradparkplätze möglich.

Abbau oder Umwandlung?

Im Rat herrschte zumindest Einigkeit darüber, dass gehandelt werden muss. Wie genau das geschehen soll, sorgte denn aber durchaus für Diskussionsstoff. Vonseiten SVP und FDP kam Widerstand gegen die vorgesehene Umwandlung der Autoparkplätze auf.

Die SVP stellte dazu Antrag, ganz auf einen Abbau von Autoparkplätzen zu verzichten. Für Fraktionssprecher Patrick Zibung riecht die Vorlage des Stadtrates generell nach Kalkül, um einmal mehr Autoparkplätze aufzuheben. Der Stadtrat bediene sich hierzu einer «Salamitaktik», um mit jeder neuen Vorlage ein paar Parkplätze zusätzlich zu streichen. Der Antrag, auf den Abbau durch Umwandlung zu verzichten, blieb im Rat chancenlos.

Damian Hunkeler von der FDP schlug hingegen vor, die betroffenen Autoparkplätze nicht in reine Töffparkplätze umzuwandeln, sondern diese «hybrid» zu gestalten. Demnach wären die Parkplätze in den Sommermonaten für die Töffs reserviert, könnten aber im Winter von Autos genutzt werden. Dies, weil sie gemäss Hunkeler sonst in den Wintermonaten grösstenteils leer stehen würden. Rückenwind erhielt die Idee unter anderem von der CVP.

«Wir müssen aber jetzt den Platz für die Töffs sichern.»

Martin Abele, Grüne/Junge Grüne

Nico van der Heiden (SP) hielt dem dagegen, dass es durchaus auch im Winter Töffs in der Stadt gebe. Van der Heide setzte zudem ein Fragezeichen hinter die Kosten, mit denen für solche hybriden Parkplätze zu rechnen wäre. Martin Abele (Grüne) machte ebenfalls darauf aufmerksam, dass dies wohl mit einer komplexen Umrüstung der Parkuhren verbunden wäre, zudem müssten rechtliche Fragen abgeklärt werden. «Wir müssen aber jetzt den Platz für die Töffs sichern», so Abele. Im Kern gehe es darum, das Wildparkieren einzudämmen. Dass dies durch Umwandlung von Autoparkplätzen erreicht werden soll, wird von den Grünen/Jungen Grünen begrüsst.

Für Umwelt- und Mobilitätsdirektor Adrian Borgula war klar, dass das Ansinnen kaum umsetzbar sei. Möglich wäre dies nur mit hohem Aufwand. So müsste grundsätzlich diskutiert werden, welche Monate als Wintermonate klassiert werden sollen. Mit 20 zu 23 Stimmen wurde der Antrag letztlich abgelehnt.

Stadtrat verteidigt Pilotversuch in der Altstadt

Zu reden gab aber vor allem auch das geplante Pilotprojekt mit gebührenpflichtigen Töffparkplätzen in der Luzerner Altstadt. Zur Erinnerung: Auf insgesamt 24 Motoparkplätzen beim Löwengraben soll während zwei Jahren ermittelt werden, ob sich gebührenpflichtiges Parkieren für Töffs etablieren könnte (zentralplus berichtete).

Sowohl die CVP wie auch die SVP hätten diesen Pilotversuch lieber beim stark frequentierten Bahnhof gesehen. Stadtrat Borgula verteidigte die Standortwahl beim Löwengraben: «Wir mussten einen Ort finden, bei dem möglichst nicht ausgewichen werden kann.» Würde man den Pilotversuch beim Bahnhof durchführen, müsste dafür ein viel grösserer Perimeter in Betracht gezogen werden. Zudem sei die Auslastung der Parkfelder im Löwengraben sehr hoch, so Borgula.

E-Töffs sorgen für Abstimmungskrimi

Ein weiterer Diskussionspunkt betraf die Frage, ob auch E-Töffs unter die vorgesehene Gebührenpflicht fallen sollen. Der Stadtrat findet: Ja – zumindest für die Zeit des Pilotprojekts. Die Baukommission nahm hingegen das unter anderem von der GLP geäusserte Anliegen zur Bevorzugung der E-Motos auf und stellte den Antrag, eine Protokollbemerkung einzufügen. Diese lautete: «Elektromotos sind so schnell wie möglich von der Gebührenpflicht zu befreien.»

Gegen diese Protokollbemerkung opponierte der Stadtrat. Grundsätzlich soll eine Gebührenbefreiung neu geprüft werden, sobald diese technisch möglich ist. Diese soll jedoch zwingend auch auf umweltpolitische Konsequenzen überprüft und mit der Mobilitätsstrategie abgeglichen werden. «Wir wollen keine Vorentscheidung treffen», erläuterte Mobilitätsdirektor Adrian Borgula. Dies auch, weil eine Förderung oder Bevorzugung von E-Motos nicht zwingend im Sinne des Stadtrates sei. So kämen Umsteiger auf E-Töffs eher vom Velo als vom Auto her. Diese Entwicklung habe man bei den E-Scootern beobachten können.

Die Abstimmung verlief dann extrem knapp. Eine erste Runde ging, bei 20 zu 20 Stimmen und 4 Enthaltungen, unentschieden aus. Eine zweite Stimmzählung brachte dann die Entscheidung: Die schnellstmögliche Befreiung der E-Motos aus der Gebührenpflicht wurde mit 21 zu 22 Stimmen und einer Enthaltung abgelehnt.

Mögliche Dauerparkkarten für Anwohner

Angenommen wurde hingegen ein weiterer Antrag und eine Protokollbemerkung der Baukommission. Demnach kann der Stadtrat für betroffene Anwohnende eine jährliche Gebühr vorsehen. Also ein System ähnlich jenem mit den Dauerparkkarten bei den Autos.

In diesem Zusammenhang wurde auch der Protokollbemerkung zugestimmt, dass vor einer definitiven Einführung von Parkgebühren für Motos aufgezeigt werden soll, wie eine solche Dauerparkierung auf öffentlichem Grund genau aussehen soll. Analog zu den Autofahrenden, müssten diese Anwohnenden nachweisen können, dass sie keinen Töffparkplatz auf privatem Grund benutzen können.

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