Bike-Parcours auf dem Krienser Sonnenberg

Tödlicher Bikeunfall: Veranstalter hatte keine Bewilligung

Im August ereignete sich auf dem Sonnenberg ein tragischer Bikeunfall: Während eines Parcours ist ein Mann tödlich verunglückt. Der Krienser Gemeinderat teilt nun mit: Der Veranstalter hätte eine Bewilligung beim Kanton einholen müssen.

Am 18. August ist auf dem Sonnenberg in Kriens ein 46-jähriger Mann mit einem Mountainbike tödlich verunfallt (zentralplus berichtete). Er kam im Gebiet oberhalb der Wolfsschlucht vom Weg ab und stürzte rund 15 Meter in die Tiefe. Der Mann konnte von der Rega nur noch tot geborgen werden.

Der Verunglückte nahm damals an einem Bike-Parcours eines Schweizer Sportartikelherstellers teil. Der tragische Unfall war schliesslich auch Gegenstand eines Vorstosses von SVP-Gemeinderat Alfons Graf. Er wollte unter anderem wissen, ob der Gemeinderat den Bike-Parcours bewilligt hatte.

Gemeinde und Kanton wussten nichts vom Parcours

Der Krienser Gemeinderat betont in seiner Antwort auf den Vorstoss, dass nicht die Gemeinde dafür zuständig sei. «Für solche Bewilligungen ist die kantonale Dienststelle Landwirtschaft und Wald zuständig. Sie hat den Parcours nicht bewilligt», schreibt der Gemeinderat.

Der Bike-Parcours auf dem Sonnenberg oberhalb von Kriens führte über Wanderwege, unbefestigte Waldwege und Wildwechsel. Die Gemeinde Kriens hatte bis zum Unfall keine Kenntnis vom Bike-Parcours. «Darum hat die Gemeinde auch keine Akteure informieren oder anhören können», schreibt der Gemeinderat.

Veranstalter hat kein Gesuch gestellt

Grundsätzlich müsste für einen solchen Parcours jedoch eine Bewilligung beim Kanton eingeholt werden. Das gelte für Veranstaltungen, welche die Erhaltung des Waldes oder den Schutz von Pflanzen und wild lebenden Tieren beeinträchtigen können. «Reiten und Velofahren sind grundsätzlich nur auf Waldstrassen, befestigten Waldwegen oder speziell markierten Pisten erlaubt», so der Gemeinderat.

Beim konkreten Parcours wusste auch der Kanton nichts von der Veranstaltung, der Sportartikelhersteller hat kein Gesuch gestellt. Die Staatsanwaltschaft hat darum wegen Widerhandlung gegen das Waldgesetz eine Untersuchung gegen Unbekannt eröffnet.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von ebinger
    ebinger, 06.02.2021, 00:19 Uhr

    Die Firma Stöckli Ski hätte bei diesem unsicheren Gelände keinen Bike-Parcours durchführen dürfen.
    Das war Grobfahrlässig.

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