Kantonsgericht Luzern reduziert Strafe

Todesfahrer vom Ibach soll acht Jahre ins Gefängnis

Das Kantonsgericht Luzern verurteilt einen Mann, weil er eine Gruppe von Männern absichtlich angefahren. (Bild: ber)

Der Mann, der im August 2017 beim Ibach seinen Wagen absichtlich in eine Gruppe von drei Polen gesteuert hat, wird mit einer Freiheitsstrafe von acht Jahren bestraft. So hat es das Kantonsgericht Luzern entschieden.

Ein Streit im Sommer 2017 im Gebiet Ibach in der Stadt Luzern endete für einen Mann aus Polen tödlich. Ein 26-Jähriger steuerte seinen Wagen in drei Polen und verletzte einen davon tödlich. Dafür musste er sich bereits vor dem Kriminalgericht verantworten (zentralplus berichtete).

Dieses verurteilte ihn wegen eventualvorsätzlicher Tötung, mehrfacher versuchter eventualvorsätzlicher Tötung, mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln und Widerhandlungen gegen das Waffengesetz. Und zwar zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren.

Strafe wird um ein Jahr reduziert

Das Kantonsgericht bestätigt dieses Urteil jetzt mehrheitlich, wie es in einer Mitteilung heisst. Für die Richterinnen steht fest, dass «der Beschuldigte aufgrund seiner Fahrweise und der unkontrollierbaren Umstände die Kollision mit allen drei Personen gewollt oder bewusst in Kauf genommen hat», wie es im Urteil heisst.

Dabei sei es seitens des Beschuldigten unkontrollierbar gewesen, wie sich die Kollision genau abspielen und welche Verletzungen daraus resultieren würden. «Der Beschuldigte steuerte das Fahrzeug wissentlich und mit grosser Geschwindigkeit von hinten auf die Personengruppe zu. Die Grösse des Risikos eines Todeseintritts aller drei Personen war dem Beschuldigten somit bewusst und wurde von ihm in Kauf genommen.»

Das Kantonsgericht reduziert die Freiheitsstrafe allerdings auf acht Jahre. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Es kann beim Bundesgericht angefochten werden.

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