«Kleiner» Freispruch in zwei Fällen

Tierquäler-Urteil gegen Springreiter Estermann bestätigt

Der Luzerner Springreiter Paul Estermann (mitte) betritt in Begleitung seines Verteidigers das Bezirksgericht in Willisau. (Bild: ber)

Springreiter Paul Estermann aus Hildisrieden hatte sich gegen ein Urteil des Bezirksgerichts Willisau gewehrt. Doch das Kantonsgericht bestätigt nun das Urteil der Vorinstanz in wesentlichen Punkten.

Die Berufungsverhandlung gegen den Springreiter Paul Estermann fand Mitte Dezember vor dem Kantonsgericht statt (zentralplus berichtete). Das Bezirksgericht Willisau sprach den Beschuldigten mit Urteil vom 20. November 2019 wegen mehrfacher Tierquälerei schuldig und bestrafte ihn mit einer bedingten Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 4'000 Franken.

Gegen dieses Urteil erhob der Beschuldigte Berufung beim Kantonsgerichts. Das Kantonsgericht bestätigt nun mit Urteil vom 7. Januar das vorinstanzliche Verdikt im Wesentlichen: Es spricht den Beschuldigten der mehrfachen vorsätzlichen Tierquälerei schuldig, begangen gegenüber dem Pferd «Castlefield Eclipse» am 28. April 2016 und rund eine Woche davor, sowie gegenüber dem Pferd «Lord Pepsi» im Herbst 2015.

Bezüglich zweier Vorfälle gegenüber dem Pferd «Lord Pepsi» im Zeitraum zwischen 2014 und 2017 wird der Beschuldigte freigesprochen.

Das Kantonsgericht spricht eine bedingte Geldstrafe von 105 Tagessätzen zu je 160 Franken aus. Diese bleibt ihm erspart, wenn sich Estermann innerhalb von zwei Jahren kein ähnliches Vergehen zu Schulde lassen kommt. Zudem hat der Beschuldigte 80 Prozent der Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen – rund 7800 Franken. Das Urteil des Kantonsgerichts wurde den Parteien schriftlich und im Dispositiv eröffnet. Es ist daher nicht rechtskräftig. Das Kantonsgericht wird das Urteil zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich begründen.

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