Im Herbst häufen sich Wildunfälle

Tiere auf Strassen: Zuger Polizei erklärt richtiges Verhalten

Rehe auf der Autobahn bringen nicht nur sich selber, sondern auch die Autofahrenden in Gefahr. (Bild: Symbolbild Adobe Stock)

Die Herbstzeit ist angebrochen. Die Tage werden kürzer, am Abend dämmert es früher. Während der Dämmerung und Nachts kommt es nun wieder vermehrt zu Unfällen mit Wildtieren. Die Zuger Polizei erklärt, wie man dem vorbeugen kann und was es zu tun gilt, falls es trotzdem zum Unglück kommt.

Der Herbst steht vor der Tür. Neben Pumpkin-Spice-Latte und heissen Marroni beginnt auch die Wildsaison. Doch nicht nur im kulinarischen: Gemäss «Pilatus Today» häufen sich im Herbst die Wildunfälle, da die frühe Dämmerung die Sicht der Autofahrer erschwert und die Tiere häufiger zur gleichen Zeit wie Autofahrerinnen unterwegs sind.

Bei Wildunfall Polizei benachrichtigen

Schätzungsweise würden gemäss Schweizer Tierschutz pro Jahr alleine 8000 Rehe auf Schweizer Strassen totgefahren. Falls jemand tatsächlich ein Wildtier anfährt, sollte man sich gemäss Zuger Polizei an folgende Punkte halten, wie die Zeitung schreibt:

  1. Anhalten, Warnblinker einschalten und Unfallort mit Pannendreieck markieren.
  2. Die Polizei anrufen. Sie werden einen Wildhüter oder entsprechenden Experten aufbieten. Unfälle mit Tieren, ob Haus-, Nutz- oder Wildtiere, sind immer meldepflichtig.
  3. Wenn das Tier nach dem Unfall geflohen ist: Den Fluchtweg merken und bestenfalls markieren.
  4. Wenn das Tier nicht flieht, den Ort des Zusammenstosses markieren.
  5. An einer sicheren Stelle beim Unfallort auf die Polizei oder den Wildhüter warten.

Dabei betont Judith Aklin, Kommunikationsverantwortliche der Zuger Polizei, dass man sich dem verletzten Tier nicht nähern sollte: «Es steht unter Stress und kann sich wehren, wenn es noch mehr Angst hat, das kann schnell gefährlich werden.»

Angefahrene Tiere gelten als Sachschaden

Weiter mahnt Judith Aklin, dass Unfälle mit Tieren in jedem Fall gemeldet werden müssen. Denn: Tiere gelten rechtlich gesehen als Sache. «Wenn Sie also eine Katze überfahren haben, handelt es sich um einen Verkehrsunfall mit Sachschaden. Gemäss Strassenverkehrsgesetz Artikel 51 müssen die Verursacher von Verkehrsunfällen mit Sachschaden sofort den Besitzer des Tieres benachrichtigen. Wenn dies nicht möglich ist, muss unverzüglich die Polizei informiert werden», führt Aklin gegenüber der Zeitung aus.

Grundsätzlich gelte: Bei Haustieren sei der Halter, bei Nutztieren die Bäuerin, bei Wildtieren ein Wildhüter zu informieren. Wer dies unterlässt und einfach weiterfährt, macht sich strafbar: Möglicherweise muss das Tier noch leiden, was gemäss Tierschutzgesetz als Tierquälerei gilt. «Ausserdem muss man damit rechnen, dass die Versicherung einen allfälligen Schaden nicht zahlt», warnt Aklin.

Tipps zur Wildunfall-Prävention

Um Unfälle mit Wildtieren möglichst zu vermeiden, listet «Pilatus Today» folgende Tipps:

  • Achte auf das Warnschild «Wildwechsel» und reduziere das Tempo.
  • Halte an, wenn du ein Tier am Strassenrand siehst. 
  • Tiere sind durch die Scheinwerfer des Autos geblendet, verhalten sich schreckhaft und reagieren unberechenbar.
  • Ist ein Tier in Sichtweite? Bremse und schalte das Vollicht aus.
  • Ein Reh kommt selten alleine. Denn die Tiere leben in sogenannten Sprüngen, einem lockeren Familienkreis. Wenn ein Reh die Strasse überquert, könnten noch weitere kommen. Das gilt auch bei anderen Tieren.
  • Bei imminentem Zusammenprall solltest du nicht versuchen auszuweichen. Stattdessen sollte das Lenkrad gut festgehalten und stark gebremst werden.

Der letzte Punkt sei vielleicht etwas kontra-intuitiv. Doch gemäss TCS wurde beim Crashversuch bewiesen, dass ein Ausweichmanöver weit schlimmere Folgen haben kann als ein direkter Zusammenstoss mit dem Wild, wie die Zeitung schreibt.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Bar Bi Kiu
    Bar Bi Kiu, 14.10.2021, 23:33 Uhr

    Einem echten Road-Kill-Smoker macht ein bisschen Wildwechsel gar nichts aus!

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