TI: Rekurs gegen Abstimmungsresultat

Das Nein des Tessiner Stimmvolks zu einer kantonalen Volksinitiative hat ein juristisches Nachspiel. Die Initiative verlangte, dass der Staat nach einer aus Notwehr verübten Tat sämtliche Gerichtskosten übernimmt. Dies lehnte das Tessiner Stimmvolk am Sonntag mit einer knappen Mehrheit von 427 Stimmen ab. Nun hat der Initiant, Giorgio Ghiringhelli, angekündigt, er lege Rekurs vor Bundesgericht ein. Bereits im Vorfeld der Abstimmung hatte er sich über einen angeblichen «Fehler» in den Abstimmungsunterlagen beschwert. Dieser hätte am Sonntag zum knappen Abstimmungsresultat geführt, zitiert die Tessiner Zeitung «La Regione» den Initianten.

Quelle:swisstxt
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