29.03.2021, 19:26 Uhr TI: Bundesgericht entschärft Gesetz
Tessiner Ärztinnen und Ärzte müssen den Strafverfolgungsbehörden nicht mehr so umfangreiche Informationen über ihre Patientinnen und Patienten offenlegen. Das Bundesgericht hiess ihre Beschwerde gegen die Revision des kantonalen Gesundheitsgesetzes teilweise gut. Die Ärzteschaft hatte kritisiert, dass die Informationspflicht zu weit gefasst sei und das Berufsgeheimnis sinnlos mache. Das Bundesgericht habe nun die Informationspflicht auf Todesfälle aus nicht natürlichen Gründen beschränkt, schreibt die Tessiner Kantonsregierung. Fälle von Verletzungen oder Krankheiten dagegen habe es ausgeschlossen. (swisstxt)
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