TI: Asbest-Entsorgung mangelhaft
Astbesthaltiges Baumaterial muss laut Gesetz speziell gelagert und entsorgt werden. Ein Test im Kanton Tessin zeigt nun: Eine Mehrheit der geprüften Entsorgungsfirmen hielt sich bis vor kurzem nicht an die Auflagen. Das Tessiner Departement für Bau, Umwelt und Verkehr hat in den letzten Monaten elf Entsorgungsunternehmen bezüglich der Lagerung und Entsorgung von asbesthaltigem Material überprüft, sieben davon hielten die Regeln nicht ein, wie das Departement mitteilt. In Zusammenarbeit mit der Tessiner Abteilung für Abfälle und belastete Standorte habe man inzwischen eine Verbesserung der Situation erreicht, heisst es.
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