Nach Unterschutzstellung der Alpenblick-Hochhäuser
Cham will wegen Regierungsentscheid vor Gericht ziehenGegen den Entscheid, die Hochhäuser am Chamer Alpenblick unter Denkmalschutz zu stellen, bringen sich weitere Parteien in Stellung. Nicht nur einer der Hauseigentümer läuft Sturm gegen die Massnahme des Zuger Regierungsrats. Nun will auch die Gemeinde Cham diesen Entscheid vor Verwaltungsgericht anfechten.