Gasmangel: Bund geht Zugern zu wenig weit
Zug will Klagerecht der Mieter einschränkenDer Kanton Zug hat zum Verordnungsentwurf des Bundes betreffend Gasmangellage Stellung genommen. Der Kanton hat einige Änderungsanträge. So will der Kanton etwa das Klagerecht von Mietern einschränken und Lebensmittelproduzenten besser schützen.