Die Rückforderung von «à fonds perdu»-Beiträgen löst bei den bürgerlichen Parteien von Luzern Fragen aus. Sie haben daher ein gemeinsames Postulat eingereicht mit der Frage, ob die Strategie tatsächlich zielführend ist.
Luzerner Wirte fühlen sich vom Kanton hinters Licht geführt. Dieser verlangt einst als «à fonds perdu» gesprochene Härtefallgelder zurück.
Im Kanton Luzern soll jetzt ein Rechtsgutachten offene Fragen um bedingte Gewinnbeteiligung bei der Covid-19-Härtefallhilfe klären.