Strafgericht war gegenüber Kredit-Hai gnädig

Thailänderin in Zug wegen Wucher verurteilt

Am Strafgericht Zug hat der Prozess gegen die Verantwortlichen der Invest Energy Group AG wegen gewerbsmässigen Betrugs und weiterer Delikte begonnen.

(Bild: Archiv)

Über eine Million Franken hatte eine Thailänderin im Kanton Zug an andere Asiatinnen zu Wucherzinsen verliehen. Das Zuger Strafgericht verurteilte sie zu bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten – und blieb damit weit unter den Forderungen der Staatsanwaltschaft.

Geld im privaten Rahmen zu hohen Monatszinsen an nicht kreditwürdige Personen zu verleihen, ist in vielen Drittweltstaaten eine häufige Praxis. Übers Jahr hinweg akkumulieren sich so die Beträge zu astronomischen Summen. In der Schweiz hingegen ist Wucher strafbar.

Dies bekam auch eine Thailändern in zu spüren, welche im Kanton Zug zwischen 2008 bis 2013 insgesamt 120 Darlehen zu Monatszinsen zwischen fünf und sieben Prozent an andere Asiatinnen vergeben hatte. Erlaubt gewesen wären maximal 15 Prozent jährlich.

Keine Ausbeutung erkannt

Sie wurde vom Zuger Strafgericht zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 22 Monaten und einer Busse von 3000 Franken verurteilt, die wie «Zuger Zeitung» berichtete. Die Staatsanwaltschaft hatte 36 Monate wegen gewerbsmässigen Wuchers gefordert, wovon 12 Monate hätten abgesessen werden sollen.

Das Zuger Strafgericht hielt es hingegen nicht für erwiesen, dass die Angeklagte die Zwangslage, Unerfahrenheit sowie Abhängigkeitsverhältnisse von Kreditnehmerinnen ausgenützt hatte. Bei der Ausfällung des Urteils hielt das Gericht der Geldverleiherin ausserdem zugute, dass sie unter dem Strich einen Verlust erlitten habe.

Hingegen sei sich die Frau, die im Westen studiert hatte, über die Unrechtsmässigkeit ihres Treibens im Klaren gewesen, glaubt das Gericht.

Die Thailänderin lebt zur Zeit wieder in Asien und war extra zu den Verhandlungen nach Zug gereist. Laut ZZ wollen beide Seiten das Urteil weiterziehen.

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