Telefonbetrügerin muss hinter Gitter

Das Bundesstrafgericht hat eine Frau verurteilt, die mit betrügerischen Telefonanrufen hunderttausende Franken erbeutet hatte. Das Gericht sprach eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten aus. Von diesen muss die Frau zehn Monate absitzen. Sie wurde zudem zu einer bedingten Geldstrafe verurteilt und muss zehn Klägerinnen und Klägern fast 117’000 Franken Schadenersatz zahlen. Das Urteil kann noch weitergezogen werden. Die Bundesanwaltschaft hatte die Frau angeklagt, über 600’000 Franken erbeutet zu haben. Die Frau hatte Kunden von Finanzinstituten dazu verleitet, ihre Login-Daten preiszugeben.

Quelle:swisstxt
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