Teilweise Maskenpflicht im Freien
Ab Donnerstag gilt in der Schweiz eine teilweise Maskenpflicht im Freien. Das hat der Bundesrat heute bekannt gegeben. Konkret muss neu auch in gewissen Aussenbereichen eine Maske getragen werden, wie zum Beispiel vor Restaurants oder an Weihnachtsmärkten. Die Maskenpflicht gilt auch in belebten Fussgängerbereichen und überall dort, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. An Schulen muss ab Sekundarstufe II eine Maske getragen werden. Zudem wird der Präsenzunterricht an Hochschulen ab Montag verboten. Am Arbeitsplatz gilt ebenfalls eine Maskenpflicht, sofern nicht Abstand gehalten wird.
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