Neue Spielregeln in der Stadt Zug

Taxis sollen ihre Kontrolleure selber bezahlen

«Taxi frei» heisst es am Bahnhof Zug zuhauf. Der Markt ist bereits jetzt ausgetrocknet. Und das scheint sich in Zukunft nicht zu ändern.

(Bild: wia)

Die Stadt Zug plant ein neues Taxireglement. Die Auswirkungen? Für den Kunden dürfte es künftig schwieriger werden, zu Randzeiten ein Taxi zu bestellen. Und die Zuger Taxifahrer müssen noch stärker um Kundschaft buhlen. Aber eigentlich haben diese ganz andere Sorgen als das neue Reglement.

Passiert man wochentags den Bahnhof Zug auf Seite Dammstrasse, bietet sich bereits ein etwas trauriges Bild. Mindestens zehn Taxis stehen da parkiert, Kundschaft lässt sich auf die Schnelle keine erblicken. Und schauen die an ihre Autos lehnenden Taxifahrer auch etwas grimmig drein, so haben sie allen Grund dazu. Denn ihre Zukunft sieht nicht besonders rosig aus. Und das wird sich auch mit dem neuen Taxireglement nicht ändern, das da beim Grossen Gemeinderat in der Pipeline steckt.

«Aufgrund des Schweizerischen Binnenmarktgesetzes sind wir verpflichtet, das Reglement anzupassen», erklärt der zuständige Stadtrat Urs Raschle. Will heissen: Derzeit gibt es A- und B-Reglemente für Taxis. Benachteiligt sind die von auswärtigen Gemeinden kommenden B-Taxis insofern, dass sie etwa die städtischen Standplätze nicht beanspruchen dürfen. Diese Unterscheidung soll nun also wegfallen.

Verbesserung der Qualität

«Die Änderung wollten wir gleich zum Anlass nehmen, um gewisse Qualitäten in der Taxibranche zu sichern», erklärt Raschle weiter. Konkret geht es etwa darum, sicherzugehen, dass die Fahrer über die nötigen Lizenzen verfügen, genügend ausgerüstet sowie gekennzeichnet sind und ihre Fahrtarife bereits von aussen erkennbar sind. «Es braucht aus Sicht der Stadt eine Kontrolle, und zwar dort, wo das überhaupt möglich ist.» Also beispielsweise bei den Standplätzen beim Bahnhof Zug. Dort sollen zum Zweck der Qualitätssicherung Kontrollen durch Sicherheitsassistenten durchgeführt werden.

Die Krux: Die Finanzierung dieser Kontrollen müssen die Taxiunternehmen selber tragen. Künftig soll die Bewilligung für den Standort Bahnhof 780 Franken kosten. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK), die das neue Reglement geschaffen hat, schreibt von einer «Verdoppelung» der bisherigen Gebühr. Sven Sattler, Geschäftsführer von Taxi Keiser, spricht gar von einer Versiebenfachung. Ob mal sieben oder zwei. Die Preiserhöhung ist massiv.

«Ich kann am Bahnhof kein Geld verdienen.»

Sven Sattler, Geschäftsführer von Taxi Keiser

Die Erklärung von Stadtrat Raschle: «Wir hoffen, damit die Spreu vom Weizen zu trennen und nur qualitativ gute Taxis auf dem Platz zu haben, die auch bereit sind, dafür zu zahlen. Wir gehen davon aus, dass ein solcher Stand für Taxis lukrativ genug ist, um mehr dafür zu zahlen.»

Dieser Annahme widerspricht Sattler von Taxi Keiser. «Ich kann am Bahnhof kein Geld verdienen», erklärt er. «Dort wartet man gut und gerne zwei bis drei Stunden, bis ein Fahrgast kommt.» 90 Prozent der Einkünfte nehme seine Firma mit telefonischen Bestellungen ein. Nur etwa 10 Prozent generiere er mittels Standplätzen vor Clubs oder am Bahnhof. Sattler sieht der geplanten Änderung jedoch grundsätzlich gelassen entgegen. «Das neue Reglement wird den Taximarkt nicht revolutionieren», vermutet er.

Wut gegen die B-Taxis

Ein Besuch beim Taxistand am Bahnhof Zug zeigt ein etwas anderes Bild. Eine Handvoll Fahrer bildet eine Gruppe. Sie alle warten auf Kundschaft. Vom neuen Reglement wissen sie bis jetzt kaum etwas. Doch scheinen sie alle nicht besten Mutes zu sein.

«Die Taxis mit einer B-Bewilligung stehen vor den Zuger Clubs und nehmen uns die Kunden weg.»

Ein Taxifahrer am Zuger Bahnhof

Ihnen – sie alle sind Taxifahrer der Kategorie A – sind insbesondere die B-Taxis aus den umliegenden Gemeinden ein Dorn im Auge. «Die stehen vor den Zuger Clubs und nehmen uns die Kunden weg», erklärt ein älterer, grauhaariger Fahrer mit osteuropäischem Akzent. «Ausserdem fahren sie mit eingeschalteter Leuchte durch die Zuger Strassen, um Kundschaft aufzuspüren.» Dieses sogenannte «Wischen» ist in der Schweiz eigentlich nicht erlaubt. «Wir haben das schon mehrmals der Polizei gemeldet. Aber die unternimmt nichts.»

Auf den Hinweis hin, dass künftig grundsätzlich auf B-Bewilligungen verzichtet werden soll, schüttelt der Herr frustriert den Kopf. «Und dann dürfen die ihr Taxi auch hier am Bahnhof abstellen?» Dass sie dann, wie alle anderen auch, eine Genehmigung für 780 Franken einholen müssten, findet er wenig tröstlich.

Uber macht Kummer

Doch noch viel mehr Kummer als alle Änderungen, die das neue Reglement mit sich bringt, scheint den Zuger Taxifahrern der Fahrservice «Uber» zu machen. Ein grosser Taxifahrer mit Lederjacke erklärt: «Uber ist zwar noch nicht in Zug angekommen, aber wenn, dann wird das Geschäft für uns bestimmt noch viel schwieriger.» Er ergänzt, dass es in den letzten Jahren schwieriger geworden sei, als Taxifahrer über die Runden zu kommen. Kommt es so weit, werde man sich untereinander beraten, was man dagegen tun könne, erklärt der ältere Fahrer. Untereinander, also mit den Mitgliedern des Taxivereins Zug.

Auch dieses Thema wird in der Vorlage zum neuen Reglement gestreift. Geht man nach ihr, werden es die Taxifahrer mit ihrem Widerstand gegen Uber jedoch schwer haben. «Solange die Fahrzeuge den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die Fahrer über die notwendigen Ausweise verfügen, kann nichts dagegen unternommen werden», schreibt die GPK.

Was ändert sich für Taxigäste?

Die Zuger Taxifahrer müssen also künftig mit einigen Veränderungen rechnen. Was aber ändert sich durch das neue Reglement für die Taxigäste? Beispielsweise, dass es künftig schwierig werden dürfte, unter der Woche in der Nacht ein Taxi zu ergattern.

«Eigentlich möchten wir nicht in den freien Markt eingreifen.»

Urs Raschle, Zuger Stadtrat

Denn der bisher obligatorische 24-Stunden-Service soll laut Stadtrat abgeschafft werden – entgegen dem Wunsch der GPK. Taxifahrer können also ihr Handy zu wenig lukrativen Zeiten auch einmal ausgeschaltet lassen. Derzeit regeln die Taxiunternehmen diese Randzeiten untereinander und leiten sich die Telefone gegenseitig weiter.

Weiter muss der Stadtrat künftig, kommt die aktuelle Vorlage im GGR durch, eine Obergrenze für Fahrpreise setzen. Stadtrat Urs Raschle sagt dazu: «Eigentlich möchten wir nicht in den freien Markt eingreifen. Denn ich glaube, dass es grundsätzlich einen Konkurrenzkampf gibt und die Preise etwas fallen werden. Falls jedoch das Umgekehrte passiert und die Preise steigen, könnte der Stadtrat eingreifen. Doch wollen wir das verhindern, wenn möglich.»

Über das neue Taxireglement berät der Grosse Gemeinderat voraussichtlich im März.

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