Taxis in der Stadt Luzern: «Wischen» bleibt verboten

Zielloses Herumfahren auf Kundensuche («Wischen») bleibt auch mit dem neuen Taxireglement verboten, das Anfang 2015 in Kraft tritt. Dieses aber tatsächlich durchzusetzen, ist fast unmöglich.

Anfang 2015 soll das neue Taxireglement der Stadt Luzern in Kraft treten. Es sieht unter anderem vor, dass das geltende «Wisch»-Verbot bestehen bleibt. «Wischen» – so heisst im Taxi-Jargon das ziellose Herumfahren auf Kundensuche. Der Stadtrat wollte diese Klausel zunächst streichen, da sie schwierig nachzuweisen ist. Auf Druck vor allem der grossen etablierten Taxi-Unternehmen bleibt das Verbot jetzt aber bestehen.

Nachweis kaum möglich

Auswärtige Taxifahrer ohne offfizielle Betriebsbewilligung der Stadt dürfen somit zwar weiterhin Passanten in der Stadt aufladen – aber nur wenn dies auf dem direkten Heimweg des Taxifahrers geschieht und nicht während eines mehrmaligen Herumkurvens in der Stadt. Es bleibt aber dabei: Die Umsetzung ist schwierig. Toni Schüpfer, von der Dienstabteilung Taxi der Dienststelle Stadtraum und Veranstaltungen, sagt gegenüber der «Neuen Luzerner Zeitung»: «Aus Sicht der Strafverfolgungsbehörden ist es kaum möglich, den Tatbestand des ‹Wischens› rechtsgültig nachzuweisen.»

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