Neues Strafverfahren eröffnet

Taxi-Vergewaltiger: Weiteres Opfer bringt neuen Fall ans Licht

Bei der Polizei hat sich eine weitere Frau gemeldet, die der Mann sexuell missbraucht haben soll. (Bild: cha)

Wegen sechs Fällen stand er bereits vor Gericht. Nun zeigt sich: Der Taxifahrer, der in Luzern fünf junge Frauen sexuell nötigte und eine vergewaltigte, hat möglicherweise noch mehr auf dem Kerbholz.

Der Mann ist einsichtig und geständig. So glaubte man. Vor dem Kantonsgericht Luzern hat der Taxifahrer jedenfalls kürzlich zugegeben, was ihm vorgeworfen wurde: Dass er mehrfach die Trunkenheit junger Frauen ausnutzte, sie in sein Taxi lockte und dann zu sexuellen Handlungen nötigte (zentralplus berichtete). «Es war mein erster und letzter Fehler. Ich entschuldige mich bei allen Frauen», sagte er.

Jetzt aber zeigt sich, dass er möglicherweise nur zugab, was er aufgrund der Spurenlage und der Aussagen der Opfer praktisch zugegeben musste.

Opfer erkannte den Täter in der Zeitung

Wie Urs Wigger, stellvertretender Sprecher der Staatsanwaltschaft Luzern, auf Anfrage bestätigt, ist gegen den Mann ein weiteres Verfahren eröffnet worden. Die mutmassliche Tat liegt ebenfalls bereits einige Jahre zurück, wurde bisher jedoch nicht angezeigt.

Das mutmassliche Opfer, wieder eine junge Frau, meldete sich bei der Luzerner Polizei, nachdem der Fall 2018 vor dem Kriminalgericht verhandelt worden war. Der «Blick» hatte darüber berichtet und in diesem Zusammenhang ein Bild des Täter abgedruckt.

Der «Blick» hatte ein Bild des Täters abgedruckt – das mutmassliche Opfer erkannte ihn.

Das Gesicht des Beschuldigten war zwar mit einem Balken versehen – trotzdem ist die Frau überzeugt, ihn wiedererkannt zu haben. Wie die übrigen Opfer gab auch sie der Polizei gegenüber an, von dem Mann in dem Taxi zu sexuellen Handlungen genötigt worden zu sein.

Die Ermittlungen wegen sexueller Nötigung und versuchter Entführung führt die Staatsanwaltschaft Sursee. Gemäss Urs Wigger rechnet man damit, den Fall in naher Zukunft ans Kriminalgericht überweisen zu können.

Freiheitsstrafe könnte deutlich höher ausfallen

Der Fall wird dann separat von den übrigen Taten beurteilt werden. Dies weil sie erst ans Licht kam, als die anderen bereits erstinstanzlich beurteilt waren. Wird der Mann auch in diesem Fall schuldig gesprochen, wird das Kriminalgericht eine Zusatzstrafe aussprechen.

Das bedeutet, dass sich die Freiheitsstrafe noch um einige Monate erhöhen könnte. Noch ist allerdings unklar, für wie lange der Mann für die bereits eingestandenen Taten ins Gefängnis gehen soll.

Die Staatsanwaltschaft hatte vor Kantonsgericht sieben Jahre gefordert. Die Verteidigung verlangte eine Reduktion auf drei Jahre. Das Urteil wird in den nächsten Wochen erwartet. In der Zwischenzeit befindet sich der Mann auf freiem Fuss, hat aber die Auflage, nicht als Taxifahrer arbeiten zu dürfen.

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