«Taxi!» – doch so einfach ist das nicht

Der Taxistand am Bahnhof Luzern ist ein beliebter Ort für «wilde Taxis». Zum Ärger der Lizenzierten.

(Bild: dog)

Im Luzerner Taxiwesen herrscht ein vergiftetes Klima. Und wer an einem Wochenende nachts am Bahnhof ein Taxi sucht, kann den Wildwuchs live miterleben. Die Stadt hofft nun, dass sich mit dem neuen Taxi-Reglement alles bessert.

Seit dem 1. Januar 2015 ist in der Stadt Luzern ein neues Taxi-Reglement in Kraft. Hintergrund war eine Intervention der Wettbewerbskommission, welche die Stadt Luzern zu einem neuen Reglement zwang, das den Regeln des freien Marktzugangs entspricht. Neu ist auch, dass die Taxibetriebsbewilligungen für Standplätze auf öffentlichem Grund alle fünf Jahre öffentlich ausgeschrieben werden. An einer Pressekonferenz diesen Donnerstagmorgen hat die Stadt Luzern nun präsentiert, wie diese Ausschreibungen durchgeführt werden. Ab Ende September können sich die Taxiunternehmen nun um eine Bewilligung bemühen, um in der ersten Periode von 2018 bis 2022 ihr Taxi-Dienstleistungen ab den öffentlichen Standplätzen der Stadt Luzern anbieten zu können.

«Die Stadt hat ein grosses Interesse an einer guten Qualität des Taxigewerbes», so die Stadt in einer Mitteilung. Die Stadt konzentriert sich mit dem neuen Reglement auf die Taxistandplätze auf öffentlichem Grund, beispielsweise die Bahnhof-Taxistandplätze. Alle anderen Angebote im Taxiwesen, wie das Anbieten von Taxi-Siensten ab privatem Grund, unterstehen seit 1. Januar 2015 keiner besonderen städtischen Bewilligungspflicht mehr. Auf den öffentlichen Standplätzen sollen Taxidienstleistungsanbieter berücksichtigt werden, die einen hohen Standard an Qualität, Sicherheit, Zuverlässigkeit, Ortskunde und Dienstleistungsbereitschaft erfüllen. Dazu werden, wie im Reglement über das Taxiwesen festgelegt, die Taxibetriebsbewilligungen nun erstmals öffentlich ausgeschrieben.

Qualität soll sichergestellt werden

Mit der neuen Verordnung über das Taxiwesen gelten auch neue Kriterien. Dem Aspekt Qualität wird hohe Bedeutung zugeme sen, aber auch ökologische und soziale Fragen würden bei der Beurteilung der Teilnahmedossiers berücksichtigt. Insgesamt werden 100 Taxibetriebsbewilligungen vergeben. Maximal die Hälfte dieser Bewilligungen wird juristischen Personen zugeteilt. Mit diesen Firmentaxibetriebsbewilligungen können juristische Personen je Betriebsgrösse mit bis zu acht Taxifahrzeugen gleichzeitig ihre Dienstleistungen ab den Standplätzen anbieten.

Das neue Taxireglement löste bei den Taxi-Unternehmern keine Jubelschreie aus. Vier etablierten Luzerner Taxiunternehmen hatten gegen das revidierte Reglement geklagt – jedoch ohne Erfolg. Ein besonderer Dorn im Auge der Kläger war, dass sie als grosse Taxi-Unternehmen mit einer Firmen-Taxibewilligung verpflichtet sind, während 24 Stunden im Tag das Bedürfnis der Kunden abzudecken. Allerdings dürften maximal acht Standplatzbewilligungen gelöst werden. Hintergrund: Den Hauptumsatz machen die Taxi-Unternehmen Freitag- und Samstagnacht, die Zeit von Sonntagmorgen bis Freitagabend ist defizitär. 

Daniel Krummenacher, Inhaber des McTaxi, ist ein Freund des neuen Taxireglements. Doch auch er ortete im Interview mit zentralplus gravierende Probleme im Luzerner Taxiwesen. Lesen Sie dazu: «Wer keine Ahnung hat, wird abgezockt»

 

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon