Gesundheitsgefährdung in Luzerner Studios?

Tattoos: «Das ist Panikmacherei»

Steve Comeaux aus den USA ist derzeit Gast-Tätowierer bei «Living Color» in Luzern. Auch er steht staatlichen Kontrollen kritisch gegenüber. (Bild: azi)

Nach Kontrollen wurden mehr als die Hälfte der in Tattoo-Studios eingesetzten Farben verboten. Die Behörden sind alarmiert und wollen die Studios nun regelmässig überprüfen. Es sollen Kontrollen wie in der Gastronomie durchgeführt werden. Luzerner Tätowierer halten das für übertrieben.

Der Verband der Kantonschemiker der Schweiz (VKCS) hat kürzlich über zweihundert Tinten für Tattoo und Permanent Make-Up untersucht, die in der Schweiz in Studios angewendet werden. Mehr als die Hälfte der verwendeten Farben wurden beanstandet und verboten. «Das ist alarmierend», sagt der Luzerner Kantonschemiker Silvio Arpagaus. Das grösste Problem sei, dass immer wieder Farben mit neuen Zusammensetzungen auf den Markt kämen und die Hersteller zu wenig für die Sicherheit ihrer Produkte unternehmen. «Über die Toxizität der Pigmente ist oft nur wenig bekannt», so Arpagaus.

Läuft beim Tätowieren etwas schief oder wird nicht hygienisch gearbeitet, drohen schwere Infektionskrankheiten. Zudem können Tattoofarben krebserregende Stoffe, toxische Schwermetalle oder weitere gefährliche Zusätze enthalten, die unter anderem zu allergischen Reaktionen und Hautausschlägen führen können. Tattoos sind nicht harmlos, warnt deshalb auch das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) in seiner neuen Kampagne. Jeder Eingriff in die Haut sei mit gesundheitlichen Risiken verbunden. «Wer sich tätowieren lassen will, tut gut daran, sich im Vorfeld über die Gefahren zu informieren», heisst es. Denn: «Mit einer Tätowierung ist man fürs Leben gezeichnet.»

«Es lohnt sich, kritische Fragen zu stellen, aber letztlich ist es auch eine Vertrauenssache.»
Silvio Arpagaus, Luzerner Kantonschemiker 

Gesetzliche Bestimmungen oft nicht eingehalten

Doch wie kann jemand der sich tätowieren lassen will, sicher gehen, dass keine schädlichen Farben unter die Haut gehen? «Auch bei Tattoo-Studios gilt die Pflicht zur Selbstkontrolle», erklärt Silvio Arpagaus. Das heisst: Tätowierer sind selbst dafür verantwortlich, dass sie die rechtlichen Anforderungen erfüllen. Dazu gehöre es unter anderem zu prüfen, dass ihre Farben nicht auf der Liste der verbotenen Produkte aufgeführt sind oder die Geräte fachgerecht desinfiziert werden. Im Gegensatz zu Gastronomiebetrieben wird bei Tattoo-Studios aber nicht periodisch durch den zuständigen Kantonschemiker kontrolliert, ob dieser Pflicht tatsächlich nachgekommen wird. 

«Es lohnt sich, sich zu informieren und kritische Fragen zu stellen», meint Arpagaus. «Aber letztlich ist es auch eine Vertrauenssache.» Das sei nicht zufriedenstellend. Denn bei Stichprobenkontrollen in den Jahren 2009, 2011 wie auch den jüngsten Untersuchen 2014 zeichnete sich immer wieder dasselbe Bild: Oftmals werden gesetzliche Bestimmungen nicht eingehalten. Nun will der Bund reagieren.

«Jeder Tätowierer, der etwas auf sich hält, sorgt von sich aus dafür, dass alles hygienisch ist und nur erlaubte Farben zum Einsatz kommen.»
Yves Scheuber, Tätowierer und Piercer 

Ab 2016 sollen Tattoo-Studios kontrolliert werden

Auch Henna-Tattoos sind nicht harmlos

Das BLV warnt auch vor Henna-Tattoos, respektive «schwarzen Pseudo-Tattoos», die gerade im Sommer auf Strassen, an Festivals und Veranstaltungen angeboten werden. Die dafür verwendeten Farben entsprechen oft nicht den gesetzlichen Vorgaben und können Kontaktekzeme auslösen – teilweise treten die allergischen Reaktionen erst mehrere Tage später auf und erfordern einen Besuch beim Hautarzt. Gerade wenn solche Praktiken an mobilen Orten angeboten würden, könne die Aufsichtsbehörde die Farben nur schwer kontrollieren, heisst es seitens des BLV. Wem die orientalische Henna-Malerei (Mehndi) gefällt, sollte sich Zeit nehmen und sich für die «echte» Variante entscheiden. Die echte Henna-Malerei dauert Stunden und ihre Farben sind meist orange-rötlich.

Bei der nächsten Revision der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung ist vorgesehen, dass Tätowierstudios neu der Meldepflicht unterstellt werden. Zudem soll festgelegt werden, wie häufig die Studios durch den kantonalen Vollzug vor Ort kontrolliert werden sollen. «Der Bund sieht vor, dass die Studios künftig mindestens alle vier Jahre kontrolliert werden – dort, wo Mängel festgestellt werden, auch häufiger», so Arpagaus.

Nicht zuletzt sollen Tattoofarben künftig bereits bei der Einfuhr an der Grenze genauer unter die Lupe genommen werden. «Diese Änderungen treten voraussichtlich 2016 in Kraft», erklärt der Luzerner Kantonschemiker weiter.

Luzerner Tätowierer sind geteilter Meinung

Was hält man in Luzerner Tattoo-Studios von diesen Neuerungen? «Die Leute sollen wissen, worauf sie sich einlassen», sagt Lukas Speich vom XXX-Team. «Wir halten das grundsätzlich für eine gute Idee.»

Weniger gut kommt die Idee bei Living Color an. «Das ist Panikmacherei», sagt Yves Scheuber, Tätowierer und Piercer. Die Kontrollen durch den Kantonschemiker wie auch die Kampagne des Bundes hält er für übertrieben. «Jeder Tätowierer, der etwas auf sich hält, sorgt von sich aus dafür, dass alles hygienisch ist und nur erlaubte Farben zum Einsatz kommen.»

«Wirkungslose Geldmacherei»

Ausserdem sei es teilweise ziemlich willkürlich, welche Farben erlaubt und welche verboten werden. «Es gibt Farben, die der EU-Norm entsprechen und weltweit eingesetzt werden – doch hier sind sie illegal, weil die Schweiz die Grenzwerte neu definiert hat», so Scheuber weiter. Er habe noch nie eine allergische Reaktion oder etwas ähnliches infolge einer Tätowierung gesehen. Insofern werde das Problem durch Kampagnen wie jene des Bundes unnötig dramatisiert.

«Wir müssen für teure Labortests bezahlen und bringen tut es letztlich sowieso nichts.»
Yves Scheuber

Die Selbstkontrolle habe bei Living Color bisher gut funktioniert. Als renommiertes Studio fürchte man Kontrollen nicht, dennoch handle es sich dabei um Geldmacherei, meint Scheuer. «Wir müssen für teure Labortests bezahlen und bringen tut es letztlich sowieso nichts.» Denn: Um wen es sich bei den schwarzen Schafen unter den Tätowierern handelt, würde nicht öffentlich ausgeschrieben. Das bestätigt auch Kantonschemiker Arpagaus: Die Ergebnisse der Kontrollen unterliegen, wie auch in der Gastronomie, der Schweigepflicht. 

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