Lärmklagen gegen 1.-August-Party in Kriens

Tanzen mit Aussicht – aber ohne Bewilligung

Am 1. August ging es ab auf der Terrasse des Himmelrich ob Kriens.  (Bild: zvg)

Auf der Terrasse des Krienser Hotels Himmelrich fand am 1. August erstmals ein Elektro-Open-Air statt. Das Wetter war perfekt, der Anlass gut besucht, die DJs top. Nur: Der Daydance war nicht bewilligt. Dem Veranstalter flattert jetzt eine Anzeige ins Haus – für ihn «ein Witz».

Unter dem Titel «Erschte Auguscht Daydance» lud das Impulse-Festival am 1. August zum «Tanzen mit Panorama». Ein Dutzend DJs legte auf, es gab Feuerwerk und der Anlass war gut besucht. Sogar ein Shuttle-Bus ab Kriens hoch auf den Berg war organisiert.

Perfekt organisiert also, laut Facebook-Veranstaltung haben über 500 Leute durch den Tag mitgefeiert. Der Anlass dauerte von 10 Uhr morgens bis nach Mitternacht. Mit einem groben Schönheitsfehler allerdings: Die Gemeinde Kriens hat den Anlass nicht bewilligt, wie sie am Mittwoch mitteilt.

Trotzdem fand die Party auf der Gartenterrasse des Hotels Himmelrich statt – und offenbar mit grossem Erfolg, wie verschiedenen Einträge auf Facebook zeigen.

 

Und die Organisatoren freuten sich auf die Bässe:

 

Es seien dann während des Tages zahlreiche Klagen und Beschwerden eingegangen. «Diese reklamierten sowohl bei der Gemeinde als auch bei der Luzerner Polizei über Lärmimmissionen und damit die gestörte Ruhe an einem öffentlichen Feiertag», so die Gemeinde.

Simon Kopp, Sprecher der Luzerner Polizei bestätigt auf Anfrage: Rund zehn Meldungen wegen Ruhestörungen gingen bei der Polizei ein, weshalb sie der Party mehrmals einen Besuch abstattete. Kurz nach Mitternacht wurde die Musik deshalb abgestellt und Ruhe kehrte ein.

Missverständnis zwischen Gewerbepolizei und Gemeinde?

Die Organisatoren hätten während der Konfliktlösung während des 1. Augusts mehrfach behauptet, dass der Anlass bewilligt sei. Doch die Gemeinde hält fest: «Das Gegenteil ist der Fall: In einer Stellungnahme zu Handen der Luzerner Polizei – Gastgewerbe und Gewerbepolizei – hatte die Gemeinde Kriens im vergangenen Juni explizit Bedenken wegen Lärm sowie weiteren Problemen angemeldet und empfohlen, den Anlass nicht zu bewilligen.» Der Anlass sei für eine Veranstaltung dieser Art aus verschiedenen Gründen nicht geeignet, so die Gemeinde.

Es hat sich wohl um ein klassisches Missverständnis gehandelt, die Gastgewerbe und Gewerbepolizei ist der Empfehlung der Gemeinde nicht gefolgt: Der Anlass habe stattgefunden, weil dieser als Eintages-Anlass auf der Gartenterrasse eines bestehenden Hotels in den Augen der angefragten Behörde keine Bewilligung brauchte, teilt die Gemeinde Kriens weiter mit.

Klare Verbote statt Empfehlungen

Der Gemeinderat entschuldigt sich bei allen, die sich vom Lärm gestört fühlten. «Als Konsequenz wird sich der Gemeinderat in Zukunft bei gleichen Sachlagen nicht auf Empfehlungen beschränken, sondern klare Verbote fordern», so die Mitteilung.

Die Veranstalter müssen laut Luzerner Polizei nun mit einer Anzeige wegen Ruhestörung rechnen. Patrique Etter, Veranstalter des 1.-August-Daydance, bestätigt die Anzeige. Aber Verständnis dafür hat er keines: «Da die Gastronomie über das Hotel lief, brauchten wir keine Bewilligung», sagt Etter. Und Lärmklagen am 1. August finde er persönlich «einen Witz».

Die Einsprüche der Gemeinde will er nicht so auf sich sitzen lassen: «Es gab anscheinend bereits vor dem Event von der Gemeinde aus Einsprüche, da hat das Amt für Gastronomie leider zu lange gewartet und uns das erst wenige Tage vor dem Event mitgeteilt.»

Immerhin: «Die Party war super, die Stimmung genial», sagt Patrique Etter.

Ein Video kurz vor dem Ende des Anlasses:

 

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