Zuger Kantonsgericht stoppte Journalistin

Tamedia wehrt sich gegen Verbot eines Buches über die Landammannfeier 2014

Will verhindern, dass ein Buch über die Vorkommnisse während der Zuger Landammannfeier 2014 veröffentlicht wird: Jolanda Spiess-Hegglin. (Bild: Screenshot SRF)

Eine superprovisorische Verfügung des Zuger Kantonsgerichts pfiff die Journalistin Michèle Binswanger bei ihrem Buchprojekt über die Geschehnisse bei der Zuger Landammannfeier 2014 zurück. Nun wehrt sich ihr Verlag gegen das Publikationsverbot.

Die Journalistin Michèle Binswanger plant, im Auftrag des Verlagshauses Tamedia ein Buch rund um die Vorkommnisse an der Zuger Landammannfeier von 2014 schreiben (zentralplus berichtete). Dagegen wehrte sich die betroffene ehemalige Kantonsrätin Jolanda Spiess-Hegglin mit einer superprovisorischen Verfügung. Das Buchprojekt wurde vorerst gestoppt (zentralplus berichtete).

Nun setzt sich Tamedia seinerseits gegen den Entscheid des Zuger Kantonsgerichts zur Wehr. «Wir sind der Auffassung, dass es weiterhin erlaubt sein sollte, über die Geschehnisse und den Medienskandal rund um die Zuger Landammannfeier 2014 zu berichten», sagte Sprecherin Nicole Bänninger gegenüber dem Portal «persoenlich.com».

Gemäss der superprovisorischen Verfügung darf Michèle Binswanger kein Wort über Handlungen von Spiess-Hegglin in Bezug auf Markus Hürlimann, auf andere an der Feier anwesenden Männer, das Mass des Alkoholkonsums und das Sexualverhalten verlieren. Missachtet Binswanger diese Anordnungen, droht ihr eine Busse von bis zu 10'000 Franken.

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4 Kommentare
  • Profilfoto von Urs Niederberger
    Urs Niederberger, 09.05.2020, 13:26 Uhr

    Das Interesse der Öffentlichkeit ist legitim. Die Beteiligten lieferten den Stoff zur Story freiwillig.

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  • Profilfoto von Marie-Françoise Arouet
    Marie-Françoise Arouet, 08.05.2020, 18:19 Uhr

    So what? Dann zahlt halt die Tamedia oder wie die heute heissen die Busse, und es wird publiziert. Oder pfeifen die im Gefolge der „Coronamassnahmen“ und des Inserateeinbruchs jetzt endgültig auf dem letzten Loch?

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  • Profilfoto von Faktencheck
    Faktencheck, 08.05.2020, 07:02 Uhr

    Persönlichkeitsschutz oder Pressefreiheit? Recht auf Vergessen oder Pflicht zur Klärung? Zeitungs- oder Geschichtsschreibung? Auf das Urteil darf man ebenso gespannt sein wie auf die Motivation, ein solches Buch zu schreiben. Fakt ist, dass Handlungen von Personen des öffentlichen Interesses an durch Steuergelder finanzierten Anlässen nicht einem Privatanlass gleichgestellt sein dürfen. Aber es gibt aber…

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    • Profilfoto von Realist
      Realist, 08.05.2020, 20:03 Uhr

      Die gute Frau war mal selbst Videojournalistin. Sie sollte es besser wissen und nach dem ganzen Theater ja auch nichts zu befürchten haben… oder doch? Mit Ihrer Organisation ist Sie selber ja auch immer am aufdecken von Missständen.

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