Täter-DNA: BR will gezielte Auswertung
Die Strafverfolgungsbehörden sollen aus der DNA-Spur eines mutmasslichen Täters dessen Haar-, Haut- und Augenfarbe und biogeographische Herkunft bestimmen dürfen. Der Bundesrat hat das überarbeitete DNA-Profilgesetz in die Vernehmlassung geschickt. Bisher darf aus einer DNA-Spur nur das Geschlecht eines mutmasslichen Täters bestimmt werden. Angewendet werden dürfen soll das Verfahren aber nur bei schweren Straftaten, die mit Freiheitsstrafen von mindestens drei Jahren bestraft werden. Zudem sind die daraus gewonnen Erkenntnisse nur für die Fahndungsarbeit bestimmt und vor Gericht nicht zulässig.
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