Wegen schwerer Körperverletzung

Syrischer Flüchtling wird in Luzern zu drei Jahren Gefängnis verurteilt

Der Beschuldigte kam im Alter von 14 Jahren aus Syrien in die Schweiz. (Bild: sah)

Das Luzerner Kriminalgericht hat einen 20-jährigen Mann zu über drei Jahren Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem muss der beschuldigte Syrier anschliessend die Schweiz für zehn Jahre verlassen. Grund dafür sind mehrere Gewaltverbrechen.

Zur Anklage standen Taten aus den Jahren 2018 und 2019. Wie die «Luzerner Zeitung» schreibt, seien genau zehn Strafbestände erfüllt sein. So soll der Beschuldigte unter anderem einen Kollegen auf einem Pausenplatz mit Faustschlägen und Fusstritten traktiert und so Verletzungen an Schädel, Brustkorb und Rumpf verursacht haben. Das Gericht stufte den Angriff als versuchte schwere Körperverletzung ein. Zudem sei die Tat gefilmt worden – gemäss Gericht ein Fall von Gewaltverherrlichung.

In einem anderen Fall soll der Mann einem weiteren Opfer mit einem Faustschlag die Nase gebrochen haben. Anscheinend, weil dieser mit der damaligen Freundin des Beschuldigten Kontakt hatte.

Kein persönlicher Härtefall

Dem 20-jährigen Mann, der als als 14-jähriger Flüchtling aus Syrien in die Schweiz kam, wurde der Status als persönlichen Härtefall vom Gericht verneint. Weder sein aktueller Asylstatus noch seine passablen Deutschkenntnisse oder seine Vaterschaft waren ausreichende Gründe dafür.

Das Luzerner Kriminalgericht hat den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 10 Monaten verurteilt. Auch die Verfahrenskosten von 13'000 Franken muss er selbst berappen. Im Anschluss an die Gefängnisstrafe muss er die Schweiz für 10 Jahre verlassen.

Das Urteil wurde am Montag öffentlich und ist gemäss Zeitung noch nicht rechtskräftig. Zudem habe der Beschuldigte Berufung eingelegt.

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2 Kommentare
  • Profilfoto von Marly Enzler
    Marly Enzler, 24.11.2020, 08:42 Uhr

    Wetten, dass er niemals ausgewiesen wird?

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    • Profilfoto von thomas gottschalk
      thomas gottschalk, 24.11.2020, 11:04 Uhr

      top die wette gilt!

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