Swisscom: Niederlage im Glasfaserstreit
Nach der Wettbewerbskommission Weko hat auch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass die Swisscom vorläufig keine neue Art von Glasfaserkabeln verlegen darf. Die Swisscom hatte ursprünglich mit ihren Konkurrenten vereinbart, Häuser und Wohnungen mit einer Glasfaserart zu versorgen, die auch die Konkurrenten mitbenutzen können. Weil die Swisscom diese Abmachung aber brechen wollte, schritt die Weko ein. Sie befürchtet, dass die Swisscom versucht, die Konkurrenz vom Wettbewerb auszuschliessen. Das Gericht bestätigt nun: Solange nicht entschieden ist, ob die Swisscom ihre Marktmacht missbraucht, darf sie die Glasfaserkabel nicht verlegen.
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