Schwere Vorwürfe an Behörden

SVP Ebikon erhebt Stimmrechtsbeschwerde

Ebikon von oben betrachtet.

Der Vorstand der SVP Ebikon stört sich an dem Umstand, dass die Kommunikation der Abstimmung über das Budget 2020 zu kurzfristig erfolgt sei. Er hat deshalb beim Regierungsrat Stimmrechtsbeschwerde gegen die geplante Abstimmung vom 17. November eingereicht. Zudem wirft die Partei der Gemeinde vor, Dokumente widerrechtlich zurückdatiert zu haben.

Die Ansetzung der Sachabstimmung sei 28 Tage vor dem Abstimmungstermin erfolgt, heisst es in einer Mitteilung der SVP Ebikon. Gemäss Stimmrechtsgesetz des Kantons Luzern muss jedoch bei einer kommunalen Abstimmung im Urnenverfahren eine Frist von mindestens 41 Tagen eingehalten werden.

«Da im vorliegenden Fall diese Frist nicht eingehalten wurde, hat die SVP beim Regierungsrat in einer Stimmrechtsbeschwerde die Verschiebung dieser Abstimmung zum Budget 2020 auf ein späteres Datum gefordert», heisst es weiter. Die SVP habe offiziell am 21. Oktober erstmals über diese Budgetabstimmung Kenntnis erlangt.

Wie bereits in den vergangenen Jahren will die SVP aufgrund der wiederholten hohen Defizite dieses Budget ablehnen und auch in der Bevölkerung wie in den vergangenen Jahren für ein Nein bei dieser Vorlage werben.

Zu wenig Zeit, um Argumente darzulegen

Damit die Ortspartei im Abstimmungskampf Position zu einem Anliegen beziehen kann, benötigt sie gemäss Statuten die Ermächtigung ihrer Mitgliederversammlung. Im besten Falle könnte eine entsprechende Mitgliederversammlung mit Parolenfassung am 31. Oktober stattfinden wie die Partei mitteilt. Somit würde für einen Abstimmungskampf und den daraus folgenden politischen Diskurs maximal 18 Tage zur Verfügung stehen.

Durch das Nichteinhalten der Ankündigungsfrist verstosse die Gemeinde Ebikon gegen § 25 StRG. Die SVP werde dadurch im Abstimmungskampf erheblich benachteiligt.

«Wir sind überzeugt, dass ein solches Vorgehen beim Amt für Gemeinden nicht goutiert wird, und haben uns deshalb entschieden eine Stimmrechtsbeschwerde einzureichen damit im demokratischen Meinungsbildungsprozess alle Akteure eine gleichberechtigte und Faire Chance erhalten, um ihre Argumente darzulegen.»

Vorwurf: Gemeinde datiert Dokumente zurück

Nach der Publikation der Anordnung durch die Gemeinde vom 21.10.2019 habe die SVP Ebikon mit den Behörden der Gemeinde Ebikon das Gespräch gesucht. Im Rahmen dieses Gespräches sei von Seiten der Behörden die Aussage gemacht worden, dass im ganzen Publikationsprozess keine Fehler gemacht wurden und dass sämtliche Fristen berücksichtigt seien.

Weiter wurde geltend gemacht dass die SVP diese entsprechenden Dokumente wohl übersehen hätte. Dieses entsprechende Gespräch fand laut SVP-Mitteilung am 23.10.2019 um 13:30 Uhr statt. Eine Stunde später sei auf der Webseite der Gemeinde Ebikon nachträglich eine entsprechende Anordnung erschienen, welche auf den 7.10.2019 zurückdatiert wurde.

Dies könne festgestellt werden, wenn die Dateiinformationen dieses Dokumentes geprüft werden. Das Dokument wurde mit einem Zeitstempel vom 23.10.2019 um 14:33 Uhr erstellt, rund eine Stunde nach dem soeben besagten Telefonat. Die SVP Ebikon findet dieses Vorgehen ist nicht nur stossend, sondern widerrechtlich.

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