Kanton Luzern «spart» Millionen

SGV muss «Schönheits-OP» am Vierwaldstättersee selber zahlen

Volle Schiffe und sonnige Aussichten – davon kann die SGV derzeit nur träumen. (Bild: zvg)

Damit die Kursschiffe der Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) weiter die Werftstege anfahren können, liess diese 2019 den Seegrund absaugen. Das Geld dafür – rund drei Millionen – wollte sie vom Kanton Luzern eintreiben. Daraus wird aber nichts.

Über die letzten Jahrzehnte haben sich im Bereich der Werftbrücken in Luzern auf natürliche Weise zum Teil meterdicke Sedimentschichten abgelagert, wodurch sich die Wassertiefe stark verringerte. Damit die Kursschiffe weiterhin sicher an die Werftbrücken fahren können, hat die Schifffahrtsgesellschaft des Vierwaldstättersees (SGV) diese Sedimente 2019 auf einer Fläche von etwa 15'000 Quadratmetern absaugen lassen (zentralplus berichtete).

Bereits im Frühjahr 2019 verlangte die SGV vom Kanton Luzern, dass sich dieser an den Ausbaggerungskosten von rund drei Millionen Franken beteiligt. Der Regierungsrat wies das Gesuch ab, woraufhin der Fall ans Kantonsgericht weitergezogen wurde.

Sechs Millionen «Nothilfe» – doch nun sind erneut drei Millionen weg

Dieses bestätigt nun, dass der Kanton Luzern an die Kosten, die durch die Ausbaggerung entstanden sind, nichts zahlen muss. Das Bundesrecht und insbesondere das Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt kenne keine entsprechende Rechtsgrundlage, ebenso wenig das Luzerner Recht.

Für die SGV dürfte das ein harter Schlag sein. Denn die Coronakrise trifft die Schifffahrt hart. Konkret rechnet die Schiffahrtsgesellschaft für 2020 mit einem Ertragseinbruch von gegen 18 Millionen Franken und einem Verlust von rund 8 Millionen Franken (zentralplus berichtete).

Mit anderen Worten: Finanziell steht die SGV am Anschlag. Sie bat deshalb Kantone rund um den See um Nothilfe. Wie diese aussehen wird, machte zentralplus diese Woche publik. Bund und Kantone verzichten auf die Hälfte der Rückzahlung eines 1989 gewährten Darlehens – insgesamt 6 Millionen Franken.

Was es für die SGV bedeutet, dass sie die drei Millionen Franken für die Ausbaggerung nun selber zahlen soll, ist noch nicht klar. Denn das Urteil des Luzerner Kantonsgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es kann an das Bundesgericht weitergezogen werden.

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