Warum informieren die Behörden nicht ausführlich?

Suizid im Zuger Bostadel wirft Fragen auf

Einmal jährlich findet in der Strafvollzugsanstalt Bostadel ein Konzert für Gefangene statt. Das stösst bei einigen Kantonsräten auf Unverständnis.

(Bild: wia)

Die Mitteilung zu einem Suizid in der Zuger Strafanstalt Bostadel wurde äussert knapp gehalten. Nun bringen Recherchen neue Informationen ans Licht.

Kürzlich kletterte ein 41-Jähriger Häftling über ein Geländer in der Strafanstalt Bostadel und stürzte 11 Meter in die Tiefe. Der umgehend aufgebotene Notarzt konnte jedoch nur noch den Tod des Häftlings feststellen (zentralplus berichtete). 

Ein Bericht des «Tagesanzeigers» bringt nun weitere Details zum Suizid zu Tage. Es ist eine kritische Auseinandersetzung mit der Kommunikationsstrategie der Gefängnisleitung. So könne von einem «Geländer» keine Rede sein, es handle sich um eine rund einen Meter hohe Mauer.

Weiter sei der Verstorbene nicht wie mitgeteilt erst ein halbes Jahr im Bostadel. Er kam bereits 2001 ein erstes Mal nach Zug. Und: Er hatte bereits bei einem früheren Aufenthalt versucht, seinem Leben ein Ende zu setzen. 

Gefängnisdirektor Andreas Gigon sagt zu den Vorwürfen: «Aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes und der Pietät gegenüber dem Verstorbenen und aus Rücksicht und auf Wunsch der Angehörigen kommunizierten wir zurückhaltend.»

Der «Tagesanzeiger» weiss weiter, dass der Verstorbene um die Verlegung in eine psychiatrische Klinik gebeten hat. Die Gefängnisleitung bestreitet das nicht. «Die betroffene Person ersuchte in der persönlichen Sprechstunde bei der Gefängnisleitung, mittelfristig in eine psychiatrische Langzeitabteilung verlegt zu werden, was durch die Gefängnisleitung im Grundsatz auch unterstützt wurde.» 

Doch entsprechende Psychiatrieplätze für Gefangene und insbesondere für Verwahrte seien in der Schweiz «nur sehr beschränkt vorhanden», so Direktor Gigon. Das Problem sei erkannt und man arbeite daran, mehr solche Plätze zur Verfügung stellen zu können. 

Dass man leichtsinnig war, stellt Gigon in Abrede. Man überprüfe aber intern, ob man etwas hätte besser machen können, sagt der Gefängnisdirektor. «Wir müssen jedoch akzeptieren, dass jeder Mensch ein Stück Selbstbestimmung behält – auch im Strafvollzug

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