Verfahren gegen Verein «Netzcourage» eingestellt

Studie zu Hasskommentaren: Spiess-Hegglin durfte heikle Daten weitergeben

Jolanda Spiess-Hegglin von Netzcourage hat sich mit der Weitergabe von Daten nicht strafbar gemacht. (Bild: zvg)

Mit ihrem Verein «Netzcourage» kämpft Jolanda Spiess-Hegglin gegen Hass im Netz. In diesem Zusammenhang hat sie besonders schützenswerte Daten an das Soziologische Institut der Universität Zürich weitergegeben. Strafbar war das nicht, entschied nun die Zuger Staatsanwaltschaft.

Manch einer dürfte gestaunt haben, als er im Juni 2019 einen Brief der Universität Zürich in seinem Briefkasten fand. Eingeladen wurde zur Teilnahme an einer wissenschaftlichen Studie über Hasskommentare im Internet. Gesucht wurden Leute, gegen die in diesem Zusammenhang schon mal ein Strafverfahren eröffnet wurde.

Die Kontaktinformationen und den Fakt, dass sie in ein Strafverfahren verwickelt waren, stellte der Verein Netzcourage der Uni zur Verfügung. Dies wurde in dem Schreiben auch offengelegt. Acht Betroffene reichten daraufhin Strafanzeige gegen Jolanda Spiess-Hegglin ein, die dem Verein vorsitzt. Sie habe gegen das Datenschutzgesetz verstossen, so der Vorwurf.

Die Verfahren wurden nun aber von der Staatsanwaltschaft Zug eingestellt, wie aus den entsprechenden Verfügungen hervorgeht, die zentralplus in anonymisierter Form vorliegen. Aus Sicht der Untersuchungsbehörde hat sich der Tatverdacht nicht erhärtet. Mit anderen Worten: Es wurde keine Straftat begangen.

Die Uni sammelte Daten – nicht Netzcourage

Das Datenschutzgesetz lässt sich gemäss Staatsanwaltschaft schlicht nicht auf den Fall anwenden. So schreibt das Gesetz zwar vor, dass betroffene Personen informiert werden müssen, wenn über sie besonders schützenwerte Daten gesammelt werden. Der Fakt, dass ein Strafverfahren gegen eine Person eröffnet wurde, ist unbestrittenermassen eine solch heikle Information.

Nur: Es war aus Sicht der Staatsanwaltschaft nicht der Verein Netzcourage, der im vorliegenden Fall die entsprechenden Daten sammelte – sondern die Universität Zürich. Diese wiederum sei ihrer Informationspflicht in dem Brief nachgekommen, den sie den Betroffenen schickte.

«Man geht immer ein gewisses Risiko ein, wenn man Pionierarbeit leistet.»

Jolanda Spiess-Hegglin

Zudem bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse an der wissenschaftlichen Untersuchung von Hasskommentaren. Das rechtfertige die Datenbearbeitung, weshalb eine Einwilligung der Betroffenen aus Sicht der Zuger Staatsanwaltschaft gar nicht nötig gewesen wäre. Da die Daten ohnehin nicht personenbezogen, sondern statistisch ausgewertet werden sollten – sprich anonymisiert – liege keine Persönlichkeitsverletzung vor.

Kampf hat sich gelohnt

Für Jolanda Spiess-Hegglin ist der Entscheid der Staatsanwaltschaft keine Überraschung. «Ich habe damit gerechnet, dass die Verfahren eingestellt werden, weil ich die rechtliche Situation vorgängig mit Anwälten abgeklärt habe», sagt sie. Ihr sei bewusst gewesen, dass die Weitergabe der Daten heikel sein könnte. «Ich habe das Risiko von Strafanzeigen in Kauf genommen, war mir aber sicher, dass die Gefahr einer Verurteilung gering ist. Allerdings gibt es bislang nur wenig Rechtsprechung in diesem Bereich. Aber man geht immer ein gewisses Risiko ein, wenn man Pionierarbeit leistet.»

«Die Absicht der Anzeigesteller ist, mich einzuschüchtern und zum Rückzug zu drängen – mit Strafanzeigen und Hasskommentaren.»

Jolanda-Spiess Hegglin

Das Strafverfahren sei für sie mit grossem Aufwand verbunden gewesen, mehrfach sei sie polizeilich befragt worden. Emotional belastend sei die Untersuchung für sie aber nicht gewesen. «Als ich das erste Mal angezeigt worden bin, hat mich das aus der Bahn geworfen. Aber inzwischen habe ich realisiert, dass es die Absicht der Anzeigesteller ist, mich einzuschüchtern und zum Rückzug zu drängen – mit Strafanzeigen und Hasskommentaren.»

Sie lasse sich davon nicht mehr beeindrucken. «Hass im Netz ist ein gesellschaftliches Phänomen, über das wir noch viel zu wenig wissen. Wir brauchen eine wissenschaftliche Grundlage, um politisch dagegen vorgehen und sinnvolle Prävention machen zu können.» Wenn das gelinge, dann habe sich für sie der Kampf – und auch die strafrechtliche Auseinandersetzung – gelohnt.

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13 Kommentare
  • Profilfoto von Dunning-Kruger
    Dunning-Kruger, 10.01.2020, 13:12 Uhr

    Frau Spiess-Hegglin setzt sich meiner Meinung für eine Wahrheit ein, die so nicht existiert. Das Geschirr, dass an der besagten Landammanfeier zerschlagen wurde, lässt sich so nicht wieder zusammenfügen. Ihr Anteil dabei ist mind. genauso relevant, wie jener von Kantonsrat Hürlimann. Juristisch mag man den Fall beurteilbar sein. Es gibt jedoch noch andere Sphären, für die keine Gerichte zuständig sind. Und dort muss sich Frau Spiess-Hegglin wohl oder übel an der eigenen Nase fassen. Sie wäre gut beraten, Ihre eigenen Anteile an dieser unheilvollen Geschichte reflektorisch zu betrachten und die richtigen Schlüsse daraus abzuleiten. Denn eine Geschichte ohne ihr Zutun gibt es schlichtweg nicht. Sie ist genauso ein Teil davon.

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    • Profilfoto von Hans Peter Roth
      Hans Peter Roth, 10.01.2020, 14:45 Uhr

      Das tönt nach der sattsam bekannten Freiwild-Theorie: zu kurzer Rock, zu tiefes Decolleté, zuviel getrunken = Frau ist selber schuld.

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  • Profilfoto von Silvio Bonzanigo
    Silvio Bonzanigo, 10.01.2020, 09:41 Uhr

    Da ist ja reichlich Rascheln im Unterholz! Ich halte mich kürzer: Ich bin heute (aber natürlich auch gründsätzlich) stolz, Mitglied von NetzCourage zu sein! Alle von Jolanda Spiess-Hegglin vorgebrachen Erläuterungen überzeugen restlos !

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  • Profilfoto von Hartmann Petra
    Hartmann Petra, 09.01.2020, 18:23 Uhr

    Geehrter Herr Hug, besten Dank für Ihr Feedback! Offenbar hat Herr Roth oder die Redaktion den Beitrag bereits gekürzt.

    @Roth

    1. Präventiver Opferschutz bedeutet jegliches Leid und Straftat in Form von Massnahmen etc. zu verhindern
    2. Ich bin ein Opfer von fürsorgerischen Zwangsmassnahmen und Fremdplatzierung
    3. Ich wurde an einer Dorfchilbi von Tätern vergewaltigt
    4. Im Bezug der Datenverletzung: ich weise Sie deutlich auf die zahlreichen Einstellungen hin. Es handelte sich somit nicht wie von Ihnen erwähnt um „Täter“. Nehmen Sie auch bitte zur Kenntnis, dass es auch viele unbescholtene Frauen waren, die eine Anzeige erhielten
    5. Sehen Sie genau das ist das geschaffene Problem von geschürten Hass: Menschen wie Sie, die ein solch radikales Gedankengut in sich tragen, beschimpfen und verleumden ohne jeglichen Scham, unbescholtene Personen die lediglich nicht Ihre Meinung teilen. Es gab Zeiten da hätte ich wegen Drohungen etc. gleich auf dem Polizeiposten übernachten können, weil es User*in gibt, die den Hass den Sie verbreiten, in Form von realer Gewalt umsetzen
    6. Gerne weise ich Sie auch darauf hin, dass ich mich als politisch parteilose Stimmbürgerin, gewiss nicht als rechte Wutbürgerin verleumden lasse

    Freundliche Grüsse

    Petra Hartmann

    Expertin präventiver Opferschutz
    Präsidentin, Geschäftsleiterin Verein Vergissmeinnicht

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    • Profilfoto von Christian Hug
      Christian Hug, 09.01.2020, 18:41 Uhr

      Sehr geehrte Frau Hartmann, ja, wir haben unmittelbar nach der Publikation zwei aus unserer Sicht unnötig qualifizierende Sätze gelöscht, dies im Einklang mit unserer Netiquette.

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  • Profilfoto von Hartmann
    Hartmann, 09.01.2020, 17:30 Uhr

    @ Redaktion, sofern der strafbewehrte Kommentar von Herr Roth gegen mich, nicht gelöscht wird, sehe ich mich veranlasst auch gegen zentralplus, rechtliche Schritte in Erwägung zu ziehen.

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    • Profilfoto von Christian Hug
      Christian Hug, 09.01.2020, 17:57 Uhr

      Sehr geehrte Frau Hartmann, uns ist nicht ganz klar, was am Kommentar in der vorliegenden Form strafbar ist. Wenn die genannten Behauptungen nicht stimmen sollten, bitten wir Sie um Aufklärung. Andernfalls laden wir Sie gerne ein, direkt dazu Stellung zu nehmen.

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  • Profilfoto von Hartmann
    Hartmann, 09.01.2020, 16:51 Uhr

    Die Absicht der Anzeigesteller ist, mich einzuschüchtern und zum Rückzug zu drängen – mit Strafanzeigen und Hasskommentaren.»

    Jolanda-Spiess Hegglin

    Geehrte Frau Spiess,
    hier liegt ein Missverständnis vor. Es geht darum, dass auch Sie nicht das Recht haben, gegen Personen ehr und rufschädigend zu hetzen.

    Von Einschüchterung und Wutbürger*in, kann keine Rede sein. Das sollten Sie als Expertin eigentlich wissen.

    Wie viele Strafanzeigen die Sie einreichten wurden eigentlich eingestellt?

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  • Profilfoto von Heinz Gadient
    Heinz Gadient, 09.01.2020, 15:46 Uhr

    Es sind halt zwei Paar Schuhe – im Netzt Mist, Beleidigungen, Verleumdungen, Hass und Dreck abzusondern oder dafür später gerade zu stehen.
    Netz Courage macht grossartige Arbeit und ich begrüsse die Studie des Nationalfonds.

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  • Profilfoto von Hartmann
    Hartmann, 09.01.2020, 13:49 Uhr

    Fazit: die Staatsanwaltschaft von Zug hat insgesamt rund 30 Anzeigen gegen Frau Spiess -Hegglin eingestellt.

    Mit Verlaub: bei so viel abgewiesenen Rechtsbegehren sei die Fragestellung zur Befangenheit erlaubt…

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  • Profilfoto von Hartmann
    Hartmann, 09.01.2020, 13:29 Uhr

    Sehr geehrte Betroffene
    Geehrte Damen und Herren

    Hiermit beziehe ich mich auf die gravierende Datenschutzverletzung bezüglich dem Soziologischen Institut Zürich und dem Verein https://www.netzcourage.ch/impressum/
    Wie Sie aus dem Verlaufsbericht entnehmen konnten, habe ich für die Betroffenen die Fürsprache übernommen.

    Da sich die Rechtsabteilung der Uni weigerte, den Forderungen der Betroffenen nachzukommen, habe ich mich an den Schweizerischen National Fond gewendet. Heute erhielt ich folgende Stellungnahme.

    Ich bitte um Kenntnisnahme und bedanke mich für Ihr Vertrauen.

    Freundliche Grüsse

    Petra Hartmann
    Expertin präventiver Opferschutz

    Sehr geehrte Frau Hartmann

    Wir kommen zurück auf Ihre Nachricht vom 6. August 2019. Nachstehend beantworten wir gerne Ihre Fragen. Die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen und ethischen Vorgaben gehört selbstverständlich zu den Pflichten der Beitragsempfänger des SNF. Die erforderlichen Massnahmen mit Bezug zu den Daten von netzcourage.ch hat der SNF getroffen. Diese Daten dürfen nicht verwendet werden. Im Einzelnen zu Ihren Fragen:

    1.Der SNF verlangt bei der Durchführung von Forschungsvorhaben, die er fördert, die Einhaltung aller rechtlichen und ethischen Vorgaben. Die Erfüllung dieser Bedingungen wurde auch im vorliegenden Fall eingefordert. Die Forschenden wurden deshalb angewiesen, die bei netzcourage.ch bezogenen Daten vollständig zu löschen, auch in den Fällen, wo Betroffene ihre Einwilligung zum Interview gegeben haben. Gemäss unserer rechtlichen Beurteilung hätte netzcourage.ch die Daten ohne Einwilligung gar nicht liefern dürfen. Insofern ist eine Datenrechtsverletzung von netzcourage.ch zu verantworten. Die Verwendung der Daten durch die Forschenden akzeptiert der SNF bei dieser Ausgangslage nicht, weshalb er jede weitere Verwendung abgebrochen hat. Nicht betroffen sind die Teile des Projekts, die nicht auf Daten von netzcourage.ch beruhen.

    2. Das an netzcourage.ch gezahlte Honorar darf dem Projektbudget nicht belastet werden. Die finanzielle Prüfung der Abrechnungen durch den SNF stellt sicher, dass dieser Betrag nicht aus Mitteln des SNF finanziert wird. Den Forschenden wurde die Anrechnung an das Projektbudget explizit untersagt.

    3.Der SNF hat für das erwähnte Forschungsprojekt CHF 87’170.- bewilligt (vgl. dazu die öffentlich zugänglichen Angaben in der Projektdatenbank des SNF (http://p3.snf.ch/project-183204 ). Davon wurde die erste Tranchenzahlung von CHF 65’204.- freigegeben.

    Der SNF bedauert, dass es bei der Prüfung der Rechtmässigkeit der Datenlieferung von netzcourage.ch zu Unterlassungen kam. Die Anweisungen an die verantwortlichen Forschenden (vollständige Löschung der Daten, untersagte Nutzung) hat der SNF umgehend getroffen.

    Mit freundlichen Grüssen

    Schweizerischer Nationalfonds (SNF)
    Direktionsstab / Recht
    Wildhainweg 3, Postfach, CH-3001 Bern

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    • Profilfoto von Valentin Vieli
      Valentin Vieli, 09.01.2020, 15:05 Uhr

      Der Bericht von Zentralplus.ch ist in grossen Teilen einfach falsch. In den Anzeigen wurde NIE behauptet, der Verein NetzCourage hätte gegen das Zuger Datenschutzgesetz verstossen. Es ging immer nur um die Strafbestimmungen im «BUNDESGESETZ über den Datenschutz» (DSG). Und die sind eindeutig: Busse bei Fehlverhalten wie hier!
      Ebenso behauptete Staatsanwalt Peter Furger unsinnigerweise, dass ein überwiegendes öffentliches Interesse an der wissenschaftlichen Untersuchung von Hasskommentaren bestehe. Das rechtfertige die Datenbearbeitung, weshalb eine Einwilligung der Betroffenen aus Sicht der Zuger Staatsanwaltschaft gar nicht nötig gewesen wäre. Da die Daten ohnehin nicht personenbezogen, sondern statistisch ausgewertet werden sollten – sprich anonymisiert – liege keine Persönlichkeitsverletzung vor.

      Soviel Unsinn sowohl in der Einstellungsverfügung wie auch im medialen Bericht habe ich selten gelesen. Für mich ein weiterer Fall von unseriöser Arbeit der Zuger Staatsanwaltschaft, der viele nicht zu unrecht Befangenheit und vorwerfen.

      Es braucht sicher dazu weder eine Wissenschaft noch einen unnötigen Verein, es braucht endlich mal ein Schweigen der linken Hetzertruppen auf Facebook! Mit der ständigen Kritik an Andersdenkenden, vor allem an SVP Politikern, wird der Brand immer wieder von Neuem geschür

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    • Profilfoto von Hans Peter Roth
      Hans Peter Roth, 09.01.2020, 16:48 Uhr

      Zuerst einmal habe ich mich gefragt, was eine «Expertin präventiver Opferschutz» überhaupt sein soll, denn Opfer wird man/frau in der Regel erst nach einer Tat. Im konkreten Fall ist Jolanda Spiess-Hegglin zweifelsfrei ein Opfer von böswilligen Beschimpfungen und Hasskommentaren im Internet. Doch Frau Hartmann setzt sich für die Täter ein, welche die Hassbotschaften ins Netz gestellt haben. Die Namen der Täter können meistens erst nach einer Strafklage aufgedeckt werden, denn Hass und Feigheit bilden ein unheiliges Tandem.

      Für die Soziologie besteht ein berechtigtes Interesse, die gesellschaftlichen Auswirkungen von Hasskommentaren zu erforschen, z.B. der Zusammenhang zwischen verbalen und physischen (Überfälle, Brandstiftungen, etc.) Hassattacken. Das Vorgehen des Soziologischen Instituts erscheint mir korrekt und ist keine Verletzung des Datenschutzgesetzes.

      Meine Recherche zu Petra Hartmann via Facebook (https://www.facebook.com/petra.hartmann.790) haben ergeben, dass sie selbst Hasskommentare und -beiträge Dritter auf ihrer Seite teilt oder liked. Als Beispiel seien die boshaften Kommentare über Patti Basler (» unterv#@%&¥ten, fetten Dörrpflaume») oder Greta Thunberg («Klimaschwindel») genannt oder ein geteiltes Fake-Video über die Sekundarschule Schlieren. Für mich besteht kein Zweifel: Petra Hartmann ist selbst eine rechte Wutbürgerin.

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