Kurioser Fall in Neuenkirch

Streit zwischen Bauer und slowakischer Baufirma endet vor Gericht

Ein Bauer will seine Scheune in Neuenkirch neu bauen. Weil die Arbeiten einer slowakischen Baufirma nur schleppend vorangehen, leitet er eine Betreibung ein. Dann bekommt der Fall eine seltsame Wendung – und der Bauer und sein Generalunternehmer werden wegen Diebstahls verurteilt.

Zwei Männer wurden vom Luzerner Kriminalgericht wegen Diebstahls schuldig gesprochen. Diese wehrten sich, reichten Berufung ein: Der Vorwurf könne nicht stimmen, weil sie die Baumaschinen nicht etwa geklaut, sondern lediglich «zurückbehalten» hätten. Der Teleskop-Stapler und die beiden Arbeitsbühnen gehörten einer slowakischen Firma. Diese lieh dem beauftragten slowakischen Bauunternehmen, welche für den 51-jährigen Bauern eine Scheune in Neuenkirch bauen mussten, die Maschinen.

Gegen das slowakische Bauunternehmen reichten die beiden Schweizer, die in den Urteilen des Luzerner Kriminalgerichts als juristische Laien bezeichnet werden, eine Betreibung ein. Doch der Reihe nach …

Uneinig mit slowakischer Baufirma

Es ist ein kurioser Fall, der sich 2015 ereignete. Der heute 51-Jährige führt einen Hof in Neuenkirch und wollte seine Scheune neu bauen. Deswegen schloss er mit einem Generalunternehmer, einem heute 68-jährigen Zuger, einen Werkvertrag ab. Eine slowakische Baufirma wurde angeheuert. Diese mietete bei einer anderen slowakischen Firma drei Baumaschinen, unter anderem einen Teleskopstapler. Die Maschinen hatten insgesamt einen Wert von knapp 100’000 Franken, wie aus den beiden Urteilen des Luzerner Kriminalgerichts hervorgeht.

Im Verlaufe der Bauarbeiten kam es zum Streit zwischen den Parteien: Man war sich über Zahlungsausstände, Verzögerungen und Baumängel uneinig.

Anfang August 2015 schrieb der Bauer einen Brief an die slowakische Baufirma: Er gab ihnen drei Tage Zeit, um die ausstehenden Arbeiten in Angriff zu nehmen. Andernfalls würde er eine andere Firma damit beauftragen und ihre Maschinen – auf ihre Kosten – verwenden. Später im September schaltete sich auch der Generalunternehmer ein und setzte der Baufirma ebenfalls eine dreitägige Frist. Falls die Arbeiten nicht aufgenommen werden, würde er das Retentionsrecht (siehe Box) anwenden und die Maschinen verkaufen.

Bauer parkte geliehene Maschinen zu – Firma involviert Polizei

Es geschah nichts, also schmiedeten die Männer Pläne. Sie wollten die Maschinen vorerst behalten und dann verkaufen. Mit dem Geld wollten sie die Scheune fertigbauen. So nahm der Generalunternehmer die Schlüssel der Baumaschinen an sich und deponierte sie beim Bauern, welcher davon Kenntnis hatte.

Retentionsrecht

Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Gläubiger eine fremde Sache bis zur Sicherung seiner Forderung zurückbehalten.

Im konkreten Fall entschied das Luzerner Kriminalgericht, dass es sich bei den beiden Beschuldigten um juristische Laien handelt. Der Generalunternehmer hatte sich juristisch beraten lassen, wobei ein mögliches Retentionsrecht zur Sprache kam. Das Bezirksgericht Willisau schrieb in seinem Entscheid, dass ein Retentionsrecht «als möglich und jedenfalls nicht ausgeschlossen erscheine».

Als die slowakische Baufirma die Baumaschinen abholen wollte, parkte der Bauer mit seinen eigenen Traktoren und nach Absprache mit dem Generalunternehmer die Baumaschinen der slowakischen Firma zu. Diese rief die Polizei. Ende September liess die Baufirma über eine Anwältin verlauten, dass für eine Retention keine Rechtsgrundlage bestehe. Einen Monat später – im Oktober 2015 – machte die Firma ihre Drohung war und trat vom gemeinsamen Werkvertrag zurück.

Ende Oktober 2015 leitete der Bauer eine Betreibung auf Pfandverwertung gegen die slowakische Baufirma ein. Der Generalunternehmer, welcher sich vorgängig beraten liess, habe ihm dazu geraten. Mit Betreibungen hatte dieser bereits seine Erfahrungen gemacht: Gemäss Betreibungsregisterauszug verfügt er über nicht getilgte Verlustscheine aus Pfändungen in Höhe von knapp einer Viertel Million Franken.

Doch der Bauer war nach wie vor unglücklich: Der Teleskopstapler und die beiden Arbeitsbühnen standen auf seinem Hof im Weg. Er jammerte beim Generalunternehmer. Also beauftragte dieser eine Firma, die Maschinen abzutransportieren und ins Fricktal zu verlegen.

«Keine Diebe», doch die Richter sahen das anders

Die Richter taxierten diese Handlung als kriminelle Handlung. Das Luzerner Kriminalgericht verurteilte die beiden Männer wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe. Der Bauer wurde zu einer Geldstrafe von 16’000 Franken verdonnert, bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren. Der Generalunternehmer wurde zu einer Geldstrafe von knapp 11’000 Franken verurteilt, ebenfalls bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren. Beide legten Berufung ein, weswegen die Akten des Falls nun an die Richter des Luzerner Kantonsgerichts gelangen.

Im Urteil heisst es, dass der beschuldigte Bauer sagte, von Diebstahl könne keine Rede sein. Sie hielten die Maschinen lediglich zurück. Sein Kumpel hätte die Maschinen verkauft – wenn er denn gekonnt hätte. Dumm nur, dass alle im Umfeld wussten, dass es gar nicht ihre Baumaschinen waren, sondern diese lediglich geliehen waren. Es sei für den Bauern dennoch «logisch» gewesen, die fremden Maschinen zu verkaufen.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Frapedi
    Frapedi, 06.05.2019, 14:24 Uhr

    Eine wirre Geschichte – und völlig wirr erzählt. Die Baufirma will die Maschinen abholen, der Bauer parkt diese zu und der Generalunternehmer ruft die Polizei (??), woraufhin die Firma vom Werkvertrag zurücktritt und ihre Drohung wahrmachen – (Firma machen Drohung wahr) – welche Drohung denn??

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