Streit gefährdet neues Kunsthaus

Ein interner Streit gefährdet die Zukunft des neuen Zuger Kunsthauses. Bei der Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug kam es aufgrund unüberbrückbarer Differenzen zu Abgängen im Stiftungsrat. Das Vorhaben «Neues Kunsthaus Zug» braucht deshalb eine neue Projektorganisation.

Die kantonale Baudirektion, die Stadt Zug, die Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug und die Zuger Kunstgesellschaft haben ein gemeinsames Vorgehenskonzept beschlossen, um mit externer Unterstützung das Projekt nach den Turbulenzen im Stiftungsrat der Freunde Kunsthaus Zug erfolgreich weiterzuentwickeln.

Die Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug teilte am Donnerstag per Medienmitteilung mit, dass es im Stiftungsrat zu personellen Veränderungen gekommen ist. Vier Mitglieder, darunter auch Präsident Andres Brütsch, haben den Stiftungsrat verlassen. Ursache dafür waren Differenzen zwischen der Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug (Eigentümerin der Liegenschaft «Kunsthaus Zug», der Zuger Kunstgesellschaft (Betreiberin des «Kunsthaus Zug») und der Stiftung Sammlung Kamm (Kunstsammlung) in Bezug auf die Weiterentwicklung des Projektes «Neues Kunsthaus Zug». Bereits neu in den Stiftungsrat gewählt wurde Dr. Roland Bruhin.

Auswirkungen auf den Bebauungsplan des ehemaligen Kantonsspital-Areals befürchtet

Das Neubauprojekt ist bekanntlich Teil des Bebauungsplanes, der gegenwärtig für das ehemalige Kantonsspital-Areal an der Artherstrasse in Zug entwickelt wird. Damit dieser Bebauungsplan wie vorgesehen bis zu den Sommerferien fertiggestellt werden kann, brauchen der Kanton als Grundeigentümer und die Stadt Zug als Verantwortliche für den Bebauungsplan möglichst schnell Klarheit, was die Organisation, die Finanzierung und die Ausrichtung des neuen Kunsthauses betrifft. Die Baudirektion hat deshalb zusammen mit der Präsidialabteilung der Stadt Zug, der Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug und der Zuger Kunstgesellschaft zwei unabhängige Experten beigezogen, mit deren Unterstützung eine gemeinsame Lösung erarbeitet werden soll.

Die beiden Experten sollen in persönlichen Gesprächen mit den Kunsthausverantwortlichen zunächst die verschiedenen Interessen eruieren und offen legen. In einer zweiten Phase wird es dann darum gehen, aufgrund der gewonnen Erkenntnisse die Positionierung und die inhaltliche Ausrichtung des neuen Kunsthauses festzulegen. Für die Prozessorganisation bilden die Baudirektion, die Stadt Zug, die Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug und die Zuger Kunstgesellschaft eine separate Trägerschaft. Finanziert wird der Prozess zu je einem Drittel von der Stadt Zug, dem Kanton Zug und der Kunstgesellschaft Zug beziehungsweise der Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug.

Zwischenschritt bedeutet zeitliche Verzögerung

Der nun eingeleitete Zwischenschritt für das Kunsthausprojekt wird ungefähr ein Dreivierteljahr in Anspruch nehmen. Dies hat Konsequenzen für das Bebauungsplanverfahren, das bereits nach den Sommerferien dem Grossen Gemeinderat der Stadt Zug zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden soll. Um das Bebauungsplanverfahren nicht sistieren zu müssen, hat die Baudirektion entschieden, auf eine explizite Erwähnung des Kunsthauses im Bebauungsplan vorerst zu verzichten und das entsprechende Baufeld ganz allgemein für einen öffentlichen Zweck zu reservieren.

Damit können die beiden Verfahren voneinander entkoppelt und der Bebauungsplan wie geplant vorangebracht werden. Der Bebauungsplan wird somit nach der ersten Lesung im Grossen Gemeinderat öffentlich aufgelegt und voraussichtlich Ende 2014 beschlossen. Danach ist es in der Kompetenz des Regierungsrates, das Planungsinstrument zu genehmigen.

Trägerschaft informiert über weiteres Vorgehen

Was die Planung und die Projektorganisation im Zusammenhang mit dem Kunsthaus-Neubau betrifft, wird der Kanton Zug am 18. Februar 2014 im Rahmen einer gemeinsamen Medienkonferenz mit der Stadt Zug, der Stiftung der Freunde Kunsthaus Zug und der Zuger Kunstgesellschaft über das weitere Vorgehen informieren.

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