Strafverfahren gegen SVP-Politiker eingestellt

Urs Dickerhof: «Entscheid zeigt, dass unser Rechtssystem funktioniert»

Haben sich nichts zuschulden kommen lassen: Felix Müri (links) und Urs Dickerhof (rechts). (Bild: svp-lu.ch)

Rund 150’000 Franken Steuergelder sind angeblich beim Dachverband der Medizinischen Masseure verschwunden. Deshalb haben Mitglieder 2019 die beiden Vorstandsmitglieder und SVP-Politiker Felix Müri und Urs Dickerhof angezeigt. Die Staatsanwaltschaft kommt nun zum Schluss: An den Vorwürfen ist nichts dran.

Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte hat die beiden Verfahren gegen die Emmer SVP-Politiker Felix Müri und Urs Dickerhof eingestellt. Die beiden waren 2019 in ihrer Funktion als Vorstandsmitglieder des Verbands Organisation der Arbeitswelt Medizinischer Masseure angezeigt worden. Dem Präsidenten (Müri) und dem Finanzchef (Dickerhof) wurde vorgeworfen, sie hätten Verbandsgelder zweckentfremdet. Die Staatsanwaltschaft hat aber kein strafrechtlich relevantes Verhalten festgestellt und die Untersuchungen eingestellt, wie sie nun mitteilt.

Für Urs Dickerhof kommt der Entscheid nicht überraschend. «Wir haben ja gewusst, dass wir nichts falsch gemacht haben und nur das Beste für den Verband wollten. Aber der Entscheid zeigt, dass unser Rechtssystem funktioniert», sagt der ehemalige Emmer Gemeinderat im Gespräch mit zentralplus.

Vorwürfe waren geschäftsschädigend

Die Zeit der Strafuntersuchung sei für ihn durchaus belastend gewesen. «Ich hatte das Glück, dass ich meine politische Karriere zu dem Zeitpunkt bereits praktisch beendet hatte. Aber im Geschäftsbereich, wo wir Medizinische Masseure ausbilden, bekam ich schon hin und wieder die Rückmeldung, dass jemand die Ausbildung wegen des laufenden Strafverfahrens nicht bei uns machen wolle», erzählt Dickerhof.

Sein Parteikollege Felix Müri wurde 2019 als Nationalrat abgewählt. Dies nur wenige Monate nachdem die Vorwürfe publik geworden sind. «Klar kann man nicht belegen, dass Müri deswegen weniger Stimmen bekam», meint Dickerhof. «Aber es dürfte sich kaum positiv ausgewirkt haben.»

Dickerhof persönlich wäre es lieber gewesen, man hätte die Verfahrenseinstellung nicht aktiv kommuniziert. «Nun wird die ganze Sache nochmals aufgekocht. Aber vielleicht hat es auch etwas Gutes. Es zeigt zumindest, dass man in der Schweiz nicht einfach mit Dreck nach jemandem schmeissen und damit durchkommen kann», so Dickerhof.

Es ist kein Geld verschwunden

Die Anzeigensteller haben Dickerhof und Müri unter anderem Urkundenfälschung und ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen. Sie seien dafür verantwortlich, dass der Qualitätssicherungskommission (QSK) des Verbands Organisation der Arbeitswelt Medizinischer Masseure ein Betrag von bis zu 150’000 Franken fehle, behaupteten sie.

Dazu muss man wissen: Der Dachverband kümmert sich unter anderem um die Berufsprüfungen zum Medizinischen Masseur mit eidgenössischem Fähigkeitsausweis. Durchgeführt werden die Prüfungen von der erwähnten Qualitätssicherungskommission (QSK). Die Kosten für die Prüfungen werden einerseits durch Beiträge der Prüfungskandidaten gedeckt und andererseits durch Beiträge des Bundes.

Die Anzeigeerstatter behaupteten, dass das Geld nicht für die Berufsprüfungen, sondern für allgemeine Verbandsaufgaben verwendet worden sei. Deshalb fehle das Geld auf dem Konto der QSK und könne nicht für die vorgesehenen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder der Kommission hätten so zeitweise keinen Lohn gehabt. Felix Müri sei als Präsident und Urs Dickerhof als Finanzchef für die Zweckentfremdung verantwortlich.

Es gibt keine Hinweise auf unkorrektes Verhalten

«Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte hat die Vorwürfe umfassend geprüft und die Untersuchungen abgeschlossen. Den Beschuldigten konnte kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden. Es gibt keine Hinweise darauf, dass die Beträge nicht korrekt gebucht worden wären oder dass gegen die allgemeinen Buchführungs- und Rechnungslegungsvorschriften verstossen worden wäre», heisst es nun in der Medienmitteilung der Staatsanwaltschaft.

Die Untersuchung habe klar gezeigt, dass es nicht zu einem strafrechtlich relevanten Vermögensschaden gekommen sei. Die Staatsanwaltschaft hat daher die Untersuchungen gegen beide Personen eingestellt.
 
Weitere Anzeigen gegen Verantwortliche des Verbands wurden nicht an die Hand genommen. Das heisst: Die Staatsanwaltschaft hat dazu keine Untersuchungen eingeleitet, da die Vorwürfe schon in den beiden Hauptverfahren nicht bestätigt wurden. Die Entscheide sind rechtskräftig.

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