Strafuntersuchung gegen Hensler eingestellt

Dem ehemaligen Kommandanten der Luzerner Polizei, Beat Hensler, kann kein strafrechtlich relevantes Verhalten in Bezug auf Amtsgeheimnisverletzung nachgewiesen werden. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Luzern teilt in einer Medienmitteilung mit, dass die Strafuntersuchung eingestellt wurde. Eine ausserkantonale Staatsanwältin sei nach umfassender Prüfung des Vorwurfs zu diesem Schluss gekommen.

Die Staatsanwältin aus dem Kanton Uri prüfte, ob Beat Hensler eine Amtsgeheimnisverletzung begangen hatte, indem er intern einer ausgewählten Gruppe von Polizisten ein Video einer Verhaftung vorführte. Darauf ist sichtbar, wie ein Polizist einen am Boden liegenden Einbrecher mehrmals mit dem Fuss tritt.

Das Untersuchungsverfahren ergab, dass kein strafrechtlich relevantes Verhalten vorliegt, teilt die Staatsanwaltschaft mit. Der Beschuldigte sei sich nicht bewusst gewesen, dass er durch die Vorführung des Videos das Amtsgeheimnis verletzen könnte. Es seien für ihn die Schulung und die Prävention im Vordergrund gestanden.

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