Strafbefehl teils geschwärzt

Im Strafbefehl gegen die Täterin sind deren Personalien und weitere Angaben geschwärzt. Dass das eine Sonderbehandlung für Bundesrat Berset sei, weisen sowohl die Bundesanwaltschaft BA als auch Bersets Anwalt zurück. Gemäss einem Bundesgerichtsurteil von 2016 sei die Anonymisierung eines Strafbefehls zulässig, wenn Persönlichkeitsrechte tangiert sind, sagte Bersets Anwalt der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Zudem seien Behauptungen der Täterschaft geschwärzt worden, die diese als unwahr zurückgenommen habe. Wäre das nicht der Fall gewesen, wären ehrverletzende Aussagen weiterverbreitet worden. Das bestätigte die BA.

Quelle:swisstxt
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