JSVP Schweiz-Präsident unter Beschuss

Strafbefehl gegen Anian Liebrand

Der Präsident der JSVP Schweiz Anian Liebrand. (Bild: facebook)

Vor kurzem wurde Anian Liebrand zum Präsidenten der Jungen SVP Schweiz gewählt. Als ehemaliger Präsident der JSVP Luzern erhielt er unlängst einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Sursee: 30 Tagessätze bedingt und 400 Franken Busse wegen mehrfacher übler Nachrede und unlauterem Wettbewerb. Das Urteil ist nicht rechtskräftig – Liebrands Anwalt hat bereits Einsprache eingereicht. 

Die Junge SVP Luzern hatte im Januar vergangenen Jahres auf ihrer Homepage einen Aufruf aufgeschaltet. Unter dem Titel «Wer kennt diese Chaoten?» standen vier Aufnahmen, die gut erkennbar auch einen Exponenten der Luzerner Jungen Grünen zeigten. Anlass des Aufrufs: Anfang Dezember 2012 gehörte die Luzerner JSVP zu den Mitorganisatoren einer Protestdemonstration gegen den geplanten neuen Sexualkunde-Unterricht im Kindergarten. Gegen diese Demo, die auf dem Luzerner Kapellplatz stattfand, protestierte eine andere kleine Gruppe. Es kam zu verbalen Wortwechseln, einem kleinen Gerangel, einem kurzem Pfefferspray-Einsatz.

Liebrand sah Strafanzeige gelassen entgegen

Einige Wochen später schaltete die Luzerner JSVP – ähnlich einem Fahndungsaufruf – vier Porträts auf. Die Jungen Grünen verlangten daraufhin vergeblich die sofortige Löschung des Eintrages, eine öffentliche Entschuldigung und eine Richtigstellung. Gegenüber der «Neuen Luzerner Zeitung» erklärte ein Mitarbeiter des Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten schon damals, dass das JSVP-Vorgehen problematisch sei: «Leute im Internet an den Pranger zu stellen ist grundsätzlich nicht zulässig.» Liebrand selbst sah damals einer Strafanzeige gelassen entgegen, wie er mehrmals betonte. 

Nun hat die Staatsanwaltschaft Sursee den JSVP-Präsidenten wegen übler Nachrede gegen drei Teilnehmer der Gegenkundgebung schuldig befunden. Ebenso des unlauteren Wettbewerbs, «begangen durch Herabsetzung des persönlichen und geschäftlichen Verhältnisses mit unrichtigen, irreführenden und unnötig verletzenden Äusserungen.» Der Hintergrund für diesen Schuldspruch: Liebrand hatte den Berner Anwalt Daniel Kettiger in seinem «Fusionsblog» bereits im April 2010 unterstellt, es sei «fragwürdig», ob Kettigers Beratungstätigkeiten und Engagements für Gemeindefusionen «rein aus fachlichen denn aus politischen-idealistischen Motiven erfolgen» würden. Auch mache Kettiger «exzessiven Gebrauch von Klagen gegen bürgerliche Politiker», da der Berner Anwalt schon einige Male Strafanzeigen wegen Widerhandlung gegen die Rassismus-Strafnorm eingereicht hatte.

Der Strafbefehl ist nicht rechtskräftig. Liebrands Anwalt, Hermann Lei, auch Thurgauer SVP-Kantonsparlamentarier, hat vergangene Woche Einsprache gegen den Strafbefehl eingereicht. Nun wird sich das Bezirksgericht Willisau mit der Auseinandersetzung befassen müssen.

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