Kritik an Sozialhilfe-Finanzierung

«Stossende Ungleichheiten innerhalb des Kantons»

Für die Finanzierung der Sozialhilfe muss die Stadt Luzern immer mehr eigene Mittel aufwenden.

(Bild: riehen.ch)

Die Sozialkommission der Stadt Luzern wehrt sich gegen einen Gesetzesentwurf des Kantons. Die Kosten für die Sozialhilfe sollen unter den Gemeinden besser verteilt werden, so die Kritik. Der Beitrag der Stadt an die Sozialhilfe habe sich seit 1999 mehr als verdoppelt, von damals neun auf heute 25 Millionen. Der Regierungsrat übersehe deutliche Finanzierungsprobleme.

Die Sozialkommission des Grossen Stadtrates spart nicht mit Kritik. Sie wirft dem Regierungsrat vor, er nehme im neuen Sozialhilfegesetz das drängendste Problem der Finanzierung nicht auf: «Es besteht eine hohe Belastung von wenigen einzelnen Gemeinden, während mehr als 70 Gemeinden im Kanton Luzern unterdurchschnittliche Sozialhilfekosten zu tragen haben», schreibt Kommissionspräsidentin Theres Vinatzer (SP) in einer Mitteilung.

Dass sich die Sozialkommission mit solch deutlichen Worten meldet, ist ungewöhnlich. Normalerweise geben Kommissionen ihre Meinung nicht öffentlich wieder, sondern wenden sich direkt an den Kanton. Das Sozialhilfegesetz des Kantons wird zurzeit revidiert (siehe Box). Bis die Vernehmlassungsfrist abgelaufen ist, wird sich der Regierungsrat demnach nicht zu einzelnen Stellungnahmen von Gemeinden äussern.

Ihr Anliegen konkretisiert die Sozialkommission der Stadt Luzern unterdessen mit eindrücklichen Zahlen. Seit 1999 habe sich der Beitrag der Stadt an die Sozialhilfe mehr als verdoppelt, von damals neun auf heute 25 Millionen. «Der Regierungsrat übersieht deutliche Finanzierungsprobleme», so Vinatzer. Der Kanton solle für eine bessere Verteilung der Kosten unter den Gemeinden sorgen, so die Forderung.

Minimaler Ausgleich

«Die Stadt trägt rund 40 Prozent aller Sozialhilfekosten, die im Kanton Luzern anfallen, obwohl ihr Bevölkerungsanteil nur knapp 21 Prozent beträgt», schreibt Vinatzer. Dies bei vergleichsweise ähnlichen Sozialhilfequoten, also prozentualer Anzahl der Fälle. Dieser «Entsolidarisierung» müsse ein Riegel geschoben werden. Die Sozialkommission der Stadt Luzern erwartete vom Regierungsrat eine Korrektur bei der Finanzierung der Sozialhilfe.

Der hohe Kostenanstieg für die Stadt sei eine Folge von verschiedenen Gesetzesrevisionen seit 2003, führt Vinatzer weiter aus. Diese müssten nun in der aktuellen Totalrevision korrigiert werden. Vor 2003 hätten stark unterschiedliche Sozialhilfequoten in den Gemeinden besser abgefedert werden können. Seit 2008 bestehe nur noch ein minimaler Ausgleichsmechanismus für die Kosten der Sozialhilfe.

In Zahlen bedeute dies, dass die Stadt Luzern mit den alten Ausgleichsmechanismus rund 38 Millionen Franken Bruttoausgaben für die Sozialhilfe hatte, wovon rund 29 Millionen über den Ausgleich zwischen Kanton und Gemeinden sowie über die Sozialversicherungen zurückerstattet wurden. Die Stadt finanzierte damals (1999) rund neun Millionen Franken aus eigenen Steuermitteln.

Im Jahr 2013 beliefen sich die Bruttoausgaben der Stadt Luzern aber auf rund 41 Millionen Franken, die Rückerstattungen des Kantons betrugen noch rund 16 Millionen Franken. Aus eigenen Steuermitteln benötigt die Stadt Luzern nun rund 25 Millionen Franken für Sozialhilfe. Die Sozialkommission beruft sich bei ihrer Rechnung auf die Zahlen von Lustat Statistik Luzern.

Die wichtigsten Änderungen

Das Sozialhilfegesetz des Kantons wird zurzeit revidiert. Grundsätzlich soll es besser gegliedert, inhaltlich gestrafft und sprachlich angepasst werden, so der Regierungsrat. Die Vernehmlassung dauert noch bis 14. Juni.

Neu sollen im Gesetz Wirkungsziele enthalten sein. Damit könne besser bestimmt werden, was mit der Sozialhilfe erreicht werden soll. Auch die Förderung der privaten Initiative und der persönlichen Verantwortung sowie die berufliche und soziale Integration sollen explizit genannt werden.

Zweitens könne die Zusammenarbeit zwischen den Sozialhilfebehörden untereinander und mit anderen Institutionen geregelt werden. Dazu gehört laut Regierungsrat die Möglichkeit, Auskünfte besser einzuholen. Ebenfalls einheitlich festgeschrieben wird der Einsatz von Sozialhilfeinspektorinnen und -inspektoren und die Zuständigkeit zwischen Gemeinden in Streitfällen. Muss eine andere als die zuständige Gemeinde den Fall übernehmen, soll eine Kostenersatzpflicht eingeführt werden.

Themen
Deine Ideefür das Community-Voting

Die Redaktion sichtet die Ideen regelmässig und erstellt daraus monatliche Votings. Mehr zu unseren Regeln, wenn du dich an unseren Redaktionstisch setzt.

Deine Meinung ist gefragt
Deine E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert. Bitte beachte unsere Netiquette.
Zeichenanzahl: 0 / 1500.


0 Kommentare
    Apple Store IconGoogle Play Store Icon