Stimmrechtsbeschwerde gegen Aufgaben- und Finanzreform
Zwölf Luzerner Gemeinden wollen die Abstimmung über die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) verhindern. Sie haben vor dem Bundesgericht eine Beschwerde eingereicht.
Die zwölf Luzerner Gemeinden Dierikon, Eich, Greppen, Luzern, Mauensee, Meggen, Neuenkirch, Rothenburg, Schenkon, Sursee, Vitznau und Weggis haben beschlossen, die kantonale Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR18) in der Volksabstimmung gemeinsam zu bekämpfen und haben dazu ein Komitee gebildet. Zudem haben sie beim Bundesgericht eine Stimmrechtsbeschwerde eingereicht und weitere Abklärungen zur Rechtmässigkeit von Teilen der Vorlage und zur Verletzung von Bundesrecht eingeleitet.
Mit Datum vom 3. April 2019 wurde beim Bundesgericht eine Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (Stimmrechtsbeschwerde) eingereicht. Diese umfasst unter anderen folgende Begehren: Keine Durchführung der Volksabstimmung über die AFR18, bzw. Aufhebung einer bereits erfolgten Durchführung. Aufschiebende Wir- kung für die Durchführung der Volksabstimmung bis zum Entscheid des Bundesgerichts.
Nach Ansicht des Komitees verletzt die Vorlage die Gemeindeautonomie, verstösst gleich mehrfach gegen den Grundsatz der «Einheit der Materie» und gegen das AKV-Prinzip. Die Aufgabenkompetenz, die Ausgabenverantwortung und die Finanzierung sind nicht auf der gleichen staatlichen Ebene angesiedelt. Zudem verweigert der Kanton den Gemeinden die Beteiligung an der Erhöhung des Kantonsanteils durch den Bund aus der STAF – ein Verstoss gegen Schweizer Recht.
Inhaltlich lehnt das Komitee die Vorlage ab, weil die Berechnungen des Kantons zu einsitig seien und auf «schönfärberischen Vermutungen» basieren, weil durch die Hintertür Steuern erhöht würden und weil der Kanton sich auf Kosten der Gemeinden finanziell saniere.
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