Umstrittener Familienbonus

Stimmrecht für Kinder? Zuger Regierung sieht nur Probleme

Politisches Stimmrecht ab Geburt? Die Idee polarisiert. (Bild: Unsplash/Mika Baumeister)

Kinder sollten politisch eine Stimme haben: Das findet der Zuger Mitte-Kantonsrat Michael Felber. Die Regierung kann der Idee aber nur wenig abgewinnen – sie sieht vielmehr Schwierigkeiten sowohl in rechtlicher als auch in praktischer Hinsicht.

Die Menschen werden immer älter. Politische Entscheide betreffen die Jüngsten ohne politische Mitsprache indes am längsten. Um dieser demografischen Entwicklung Rechnung zu tragen, hat der Zuger Mitte-Kantonsrat Michael Felber in einem Vorstoss das Stimmrecht ab Geburt zum Thema gemacht. Der Vorschlag: Die Eltern eines Kindes könnten stellvertretend für den Nachwuchs abstimmen. Dies in Form eines Splittings: Vater und Mutter würden je die Hälfte der «Kinderstimme» erhalten (zentralplus berichtete).

Die Idee ist nicht neu und in mehreren Kantonen sowie auch auf Bundesebene schon diskutiert worden. Eine Mehrheit gab es dafür bislang nirgends. Obwohl Experten wie der Luzerner Politologie-Professor Joachim Blatter dem Anliegen durchaus einiges abgewinnen können (zentralplus berichtete).

Widerspruch zu Rechtsgleichheit und persönlichem Stimmrecht

Anders die Zuger Regierung. «Würden Eltern für ihre Kinder pro Kind eine zusätzliche Stimme erhalten, hätten sie im Vergleich zu Stimmberechtigten ohne Kinder eine erhöhte Stimmkraft», schreibt sie in ihrer Stellungnahme auf Felbers Vorstoss. Das widerspräche sowohl der Rechtsgleichheit als auch der Idee, wonach für das Stimmrecht keine Vertretung möglich ist. Der Regierungsrat beurteilt das Anliegen als verfassungsrechtlich unzulässig. Ein Alleingang des Kantons Zug hält er folglich für rechtlich nicht umsetzbar.

Dazu kommen laut Regierung ganz praktische Probleme. Wie könnte sich ein Kind wehren, wenn es nicht damit einverstanden ist, wie die Eltern mit seiner «Stimme» abstimmen? Ab welchem Alter könnte ein Kind Einwände erheben? Wie wäre das an Gemeindeversammlungen umsetzbar? Und wäre auch ein Vormund stimmberechtigt? Laut der Zuger Regierung werfen all diese Fragen ungelöste Probleme auf.

Es scheint, als hätte das Anliegen auch im Kanton Zug keine Chance. Die Interpellation ist für die Kantonsratssitzung von diesem Donnerstag traktandiert.

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1 Kommentar
  • Profilfoto von Warum nicht?
    Warum nicht?, 23.08.2021, 22:28 Uhr

    Wo das hinführt, ist klar:
    CVP: Pro Kind eine zusätzliche Stimme
    FDP: Pro Million auf dem Konto eine zusätzliche Stimme
    Grüne: Pro Velo / GA im Haushalt eine zusätzliche Stimme
    SP: Pro Gewerkschaftsmitglied eine zusätzliche Stimme
    SVP: Braucht keine zusätzlich Stimme, sagt sowieso immer Nein.

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