Kanton Luzern kann mit Mehreinnahmen rechnen

Steuervorlage 17: Finanzdirektor Schwerzmann ist zufrieden

Im Februar 2017 stimmte das Schweizer Stimmvolk mit klarem Nein über die Unternehmenssteuerreform III ab.

(Bild: les)

Der Bundesrat hat am Mittwoch die abgespeckte Steuervorlage 17 vorgestellt. Der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann begrüsst diese. Zugleich sieht er aber Handlungsbedarf bei den Kapitalsteuern.

Die Unternehmenssteuerreform III scheiterte im Februar vergangenen Jahres vor dem Schweizer Stimmvolk (zentralplus berichtete). Der Bundesrat hat daraufhin mit der SV17 eine abgespeckte Version der ursprünglichen Gesetzgebungsprojekts vorgelegt.

Die Eckwerte der SV17 orientieren sich grundsätzlich an der Unternehmenssteuerreform III (USR III). Um den Kritikpunkten der USR III gerecht zu werden , hat man Anpassungen vorgenommen.

Am Mittwoch präsentierte der Bundesrat die Steuervorlage 17 (SV17).

Schwerzmann erfreut

Der Luzerner Finanzdirektor Marcel Schwerzmann zeigt sich erfreut, dass die Botschaft des Bundesrates zur SV17 einen erhöhten Anteil an der direkten Bundessteuer von 21,2 Prozent vorsieht, wie aus einer schriftlichen Medienmitteilung vom Donnerstag herausgeht. Der Kanton Luzern sei gut positioniert für die Umsetzung der SV17.

Im Rahmen der Steuergesetzrevision 2011 hat der Kanton Luzern die Unternehmenssteuern bereits auf den schweizweit tiefsten Satz gesenkt. Der Kanton hat somit die wesentlichste Massnahme der SV17 bereits vor Jahren vorweggenommen und sieht deshalb keinen Handlungsbedarf für eine Tarifsenkung bei der Gewinnsteuer. Die verfolgte Steuerstrategie der Jahre 2005, 2008 und 2011 zahle sich nun aus.

Handlungsbedarf bei Kapitalsteuern

Schwerzmann erachtet es als notwendig, im Kanton Luzern Massnahmen bei den Kapitalsteuern zu ergreifen – so wie auch die meisten anderen Kantone. Nach dem Luzerner Finanzdirektor seien diese «die Achillesverse» der Vorlage. Das Finanzdepartement möchte den Bedarf analysieren und dem Regierungsrat gezielte Massnahmen vorschlagen.

Dagegen sieht Schwerzmann bei den Patentboxen keinen Handlungsbedarf.

In den Augen des Luzerner Regierungsrates sei es der richtige Ansatz, die Dividendenbesteuerung bei 70 Prozent anzusetzen, heisst es weiter. Das letzte Wort haben hier allerdings die Eidgenössischen Räte. Eine allfällige direkte Beteiligung der Gemeinden aus Geldern der SV17 ist für das Luzerner Finanzdepartement kein Thema. Die Entflechtung der Finanz- und Aufgabenströme zwischen Kanton und Gemeinden erfolge unabhängig von der SV17 – im bereits laufenden Projekt «Aufgaben- und Finanzreform 18».

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