Kanton Luzern beansprucht Bundesgelder für sich

Steuervorlage 17: Auch die Stadt will ein Stück des Kuchens

Hebt trotz eines weiteren Millionen-Überschusses den Mahnfinger: Die Luzerner Finanzdirektorin Franziska Bitzi.

(Bild: bic)

Der Stadtrat begrüsst die Massnahmen der kantonalen Steuergesetzrevision 2020 zum grossen Teil. Er hält aber an der Forderung der K5-Gemeinden fest, dass die Luzerner Städte und Gemeinden fair an der Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer zu beteiligen sind.

Mit der Teilrevision 2020 des kantonalen Steuergesetzes sollen Vorgaben des Bundesrechts in kantonales Recht überführt werden, insbesondere jene der Steuervorlage 17 (SV17). Der Regierungsrat schlägt zusätzliche kantonale Begleitmassnahmen vor, namentlich die Erhöhung der Dividendenbesteuerung, der Gewinnsteuer von juristischen Personen und der Besteuerung von grossen Vermögen (zentralplus berichtete).

Der Stadtrat begrüsst die vorgeschlagenen Massnahmen in seiner Stellungnahme zur Vernehmlassungsvorlage zum grossen Teil. Die Massnahmen sollen zu jährlichen Mehrerträgen von 81.8 Millionen Franken für den Kanton und von 48.5 Millionen Franken für die Luzerner Gemeinden führen. Die Verteilung der Mehrerträge wäre also ungleich zu Gunsten des Kantons, zumal der Kanton die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer für sich allein beansprucht. Das ist ein Betrag von rund 38 Millionen Franken.

Stadt will höhere Kapitalsteuern

Die Luzerner Gemeinden haben die Lasten der vergangenen Steuergesetzrevisionen solidarisch mitgetragen. Der Stadtrat hält daher an der Forderung der K5-Gemeinden Ebikon, Emmen, Horw, Kriens und Luzern fest, die Erhöhung des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer je hälftig auf Kanton und Gemeinden zu verteilen. Eine faire Verteilung ist umso mehr angezeigt, als die SV17 die negativen Effekte des nationalen Finanzausgleichs (NFA) auf den Kanton Luzern nachhaltig korrigieren wird. Damit bestätigen sich die im Gutachten von Prof. Dr. Schaltegger vom 25. August 2016 genannten Erwartungen, die der Forderung der K5-Gemeinden mit zugrunde liegen.

Dank zahlreicher Standortvorteile bleibt Luzern trotz massvoller Erhöhung ausgewählter Steuersätze wettbewerbsfähig. Die Differenz zu wichtigen steuergünstigen Kantonen bleibt gering. Der Stadtrat schlägt vor, auch die Kapitalsteuer von juristischen Personen massvoll anzupassen. Der feste Steuersatz der Kapitalsteuer auf Beteiligungen, Patenten und Konzernforderungen soll auf 0,012 Promille der entsprechenden Eigenkapitalanteile erhöht werden. Dies entspricht einer Mehrbelastung von lediglich 2’000 Franken auf eine Milliarde Franken Eigenkapital.

 

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