Umstrittenes Zuger Hilfspaket

Steuergeschenke unter dem Corona-Deckmantel? Kommission pfeift Regierung zurück

Der Zuger Kantonsrat entscheidet am 25. Juni über die Steuerpläne.

Die Zuger Regierung will wegen der Corona-Krise den Steuerfuss senken und – dauerhaft – höhere Abzüge einführen. So nicht, meint die zuständige Kommission. Die Pandemie dürfe nicht als Grund für strukturelle Anpassungen vorgeschoben werden.

Um die finanziellen Folgen der Coronakrise zu meistern, richtet der Kanton Zug mit der grossen Kelle an. Ein Auffangnetz für Firmen, mehr Geld für die Prämienverbilligungen, eine zusätzliche Kreditausfallgarantie, ein Pandemiefonds und eine Steuersenkung: Mit diesem Bündel an Massnahmen will die Regierung Gegensteuer geben (zentralplus berichtete).

Kritiker monierten, dass unter dem «Deckmantel von Corona» auch dauerhafte Steuerabzüge durchgeboxt würden. Konkret beantragt die Regierung, den Mieter- und den persönlichen Abzug um mehrere tausend Franken zu erhöhen. Das heisst: Das steuerbare Einkommen würde bei vielen Zugern sinken. Kanton und Gemeinden entgingen dadurch Einnahmen von jährlich geschätzten 35 Millionen Franken (zentralplus berichtete).

Ein hauchdünner Entscheid

Das geht der Staatswirtschaftskommission (Stawiko) zu weit. Sie spricht sich dafür aus, auch die geplanten Abzüge nur auf drei Jahre befristet umzusetzen. «COVID-19 sei ein singuläres Ereignis, das nicht als Grund für eine strukturelle und dauerhafte Änderung der geltenden Bestimmungen vorgeschoben werden dürfe», argumentierte ein Teil der Kommission gemäss dem am Montag publizierten Bericht. Es sei nicht nachvollziehbar, wieso einerseits die Senkung des Steuerfusses für drei Jahre befristet sei, die Erhöhung der persönlichen Abzüge sowie der Ausbau und die Vereinfachung des Mieterabzugs jedoch dauerhaft gelten sollen.

Die Kommission sprach sich mit 8 zu 7 Stimmen (persönlicher Abzug) und 9 zu 6 Stimmen (Mieterabzug) dafür aus, die Änderungen nur für die Jahre 2021 bis 2023 umzusetzen. Damit kommt sie auch einer Forderung der Gemeinde Hünenberg nach, die ebenfalls eine zeitliche Beschränkung forderte.

«Die Mehrheit der Stawiko ist der Ansicht, dass dauerhafte Änderungen der geltenden Regelungen im Rahmen der ordentlichen Gesetzgebungsprozesse durchzuführen sind», erklärt Kommissionspräsident Andreas Hausheer den Entscheid. «Der sogenannte Notstandskreditparagaph im Finanzhaushaltsgesetz, der dem Regierungsrat als rechtliche Grundlage für seine Covid-19-Beschlüsse diente, soll nicht dazu dienen, strukturelle Gesetzesanpassungen ausserhalb der Regelstrukturen durchzuführen.» 

Geschäftsmieten bleiben Privatsache

Der Zuger Regierungsrat lehnt es ab, einen Teil der Mietzinse von Geschäften zu übernehmen, die wegen der Coronakrise vorübergehend schliessen mussten. Die Forderung der Alternative – die Grünen stelle «einen massiven Eingriff in die Eigentumsgarantie und in die Vertragsfreiheit» dar. Zudem würden viele der Gesuche, mit denen Firmen Geld aus dem kantonalen Stützungsfonds beantragten, die Übernahme von Mietzinsen für Geschäftsliegenschaften betreffen.

Finanzdirektor Heinz Tännler (SVP) wehrte sich kürzlich gegen die Aussage, es handle sich um verkappte Steuergeschenke für Gutbetuchte. Die Folgen der Coronakrise betreffe viele Zugerinnen und Zuger mehrere Jahre. «Es macht daher wenig Sinn, die Erhöhung der beiden Abzüge jetzt auf nur gerade drei Jahre zu befristen und schon in ein bis zwei Jahren wieder über sie diskutieren zu müssen», argumentierte der Zuger Regierungsrat Ende Mai (zentralplus berichtete).

Noch höhere Steuersenkung diskutiert

Der Regierungsrat begründet die Steuerpläne vielmehr mit der komfortablen finanziellen Situation des Kantons. Während andere bereits düstere Szenarien beschwören, rechnet der Kanton Zug für 2020 mit einem Rekordergebnis. Auch 2021 erwartet er noch einen leichten Gewinn, 2022 dann einen leichten Verlust, ab 2023 aber wieder nachhaltig positive Abschlüsse.

Doch nicht nur die Abzüge, sondern auch die vorübergehende Steuersenkung gab in der Kommission zu reden. So fehlte einigen Mitgliedern der direkte Zusammenhang mit der Coronakrise. Ebenso vermisst wurde der Beweis, dass dank Steuersenkungen in der Vergangenheit tatsächlich die negativen finanziellen Folgen bei Krisen oder Katastrophen überwunden werden konnten.

Aber nicht alle in der Stawiko waren derart kritisch. Ein Mitglied stellte den Antrag, den Steuerfuss von heute 82 auf 78 Prozent (statt nur auf 80 Prozent) zu senken. Das käme besonders den gutbetuchten Personen zugute, die wesentlich zur guten Finanzlage des Kantons beitragen würden, so die Begründung. Zudem sei es ein positives Signal, das sich der Kanton finanziell leisten könne.

Der Antrag scheiterte denkbar knapp: Mit 8 zu 7 Stimmen sprach sich die Kommission für den regierungsrätlichen Mittelweg und damit eine Senkung des Steuerfusses auf 80 Prozent aus.

Die Mehrheit der Kommission war der Meinung, dass die gesamte Vorlage ein ausgewogenes Paket darstelle. Es entlaste sowohl gutsituierte Personen als auch – dank der höheren Abzüge – mittlere und tiefe Einkommen. Ob die Mehrheit des Parlamentes diese Ansicht teilt, zeigt sich bald. Über die Steuerpläne sowie die Corona-Massnahmen entscheiden wird der Kantonsrat an seiner nächsten Sitzung am 25. Juni.

Ein zu prall gefüllter Topf und ein «Zurück-an-den-Absender»

Kritische Worte fand die Zuger Staatswirtschaftskommission (Stawiko) auch beim geplanten Pandemiefonds. Er sollte mit zehn Millionen Franken ausgestattet werden und helfen, die gemachten Erfahrungen auszuwerten und künftig die Verbreitung gefährlicher Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu bewältigen.

Den Zweck hat die Regierung bewusst offen formuliert – für die Stawiko zu vage. Es würden keine konkreten Vorstellungen formuliert, was damit finanziert werden solle, so die Kritik. Eine Analyse der Erkenntnisse sei zwar wichtig und die Grundidee hinter dem Fonds könne die Stawiko nachvollziehen. «Jedoch sind wir nicht einverstanden, dem Regierungsrat quasi als Carte Blanche auf Vorrat einfach mal zehn Millionen Franken zur Verfügung zu stellen», so Präsident Andreas Hausheer. 

Die Stawiko will deshalb den für im Herbst in Aussicht gestellten Rechenschaftsbericht des Regierungsrates zur Corona-Krise abwarten und erst anschliessend über Konkretes entscheiden. Mit 15 zu 0 Stimmen hat sie entscheiden, die Vorlage zur Überarbeitung an den Regierungsrat zurückzuweisen.

Kredittopf ist zu prall gefüllt

Nicht umstritten waren in der Kommission die Erhöhung der individuellen Prämienverbilligung (IPV), die gemäss Regierung als soziale Abfederung der Steuersenkung zu verstehen sei, sowie die Kreditausfallgarantie.

Ebenso stösst die Hilfe für Start-up-Unternehmen bei der Stawiko auf Anklang. Gemäss dem Finanzdirektor hängen die Stellen von rund 3'000 Mitarbeitenden damit zusammen. Am 2. Juni waren 16 Gesuche in Abklärung, jedoch wurden bis dahin noch keine Kredite beansprucht.

Anders beim Stützungsfonds für kleine Firmen (bis zu 18 Vollzeitstellen): Bis am 29. Mai sind 66 Beiträge mit einer Gesamtsumme von 208'000 Franken ausbezahlt worden. Allerdings ist das nur ein Bruchteil der vom Regierungsrat beschlossenen 20 Millionen Franken. Nachdem der Bund seine Regelungen nachgebessert hat, zeichnet sich ab, dass dieser Topf bei Weitem nicht ausgeschöpft werden wird. Die Stawiko plädiert deshalb dafür, die Summe auf zwei Millionen Franken zu kürzen. Das stelle «kein Misstrauen gegenüber dem Regierungsrat» dar, betont die Stawiko, sondern lediglich eine Anpassung an die veränderten realen Gegebenheiten.

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